Der Bundesvorstand der Grünen hat zu eigenen Gunsten in die Parteikasse gegriffen. „Klar ist: Mit dem Wissen von heute würden wir solch einen Beschluss nicht mehr fassen“, stellt Schatzmeister Marc Urbatsch fest. – Klar ist auch: Mit dem Wissen von heute wäre Napoleon niemals gegen Moskau marschiert.
von Tomas Spahn
War da was? Weil Corona so schön und frisch war, genehmigte der Bundesvorstand der Partei Bündnis 90/Die Grünen sich und den hauptamtlichen Mitarbeitern im Jahr 2020 einen Sonderbonus in Höhe von 1.500 Euro. Das ist nicht unbedingt viel, wenn es tatsächlich für Neueinrichtung Homeoffice verwendet wird und die Mitarbeiter zuhause über keinerlei PC-Equipment, Web-Anschluss und Schreibtisch verfügt haben sollten. Damit aber nicht genug, denn richtig problematisch wurde dieser Vorstandsbeschluss, weil sich der Vorstand damit auch selbst beglückte.
Nun sind zwar Pro-domo-Beschlüsse im parlamentarischen Alltag üblich, wenn die Beglückten die Parlamentarier selbst sind und es sich um die Aufstockung der üppigen Diäten handelt, doch Parteivorstände agieren ehrenamtlich, das bedeutet: ohne Entlohnung. Vor allem aber können sie nicht – egal in welcher Höhe – einfach ihnen treuhänderisch überantwortete Parteigelder verteilen. Haushaltsrelevante Entscheidungen obliegen laut Parteienrecht den zuständigen Parteigremien, bedürfen entsprechender Beschlüsse, die den Vorstand zum Handeln befugen. Diese Beschlüsse fassen entweder die gewählten Parteitagsdelegierten oder aber Mitgliedervollversammlungen – je nachdem, wie das jeweilige Parteistatut dieses Recht definiert.
Kurzum: Die grünen Vorständler haben ungerechtfertigt zu eigenen Gunsten in die Parteikasse gegriffen. Das nennt sich – neben dem Verstoß gegen das Parteiengesetz – gemeinhin Veruntreuung. Und da bei solchen Vergehen auch die Höhe des veruntreuten Betrags keine Rolle spielt, ist nun die Staatanwaltschaft am Zuge. Was ärgerlich ist – für die Grünen. Denn einmal abgesehen davon, dass hier eine gewisse Grundmentalität der Partei der Studienabbrecher und Volkserzieher erkennbar zu sein scheint, bleibt selbstverständlich auch dann etwas hängen, wenn die Staatsanwaltschaft am Ende das Verfahren einstellen wird. Ohnehin unnötig, diese Ermittlungen: Ein wirklicher Schaden ist doch nicht entstanden. Zumindest dann nicht, wenn wir die Boni auf die Mitgliedsbeiträge und nicht auf die staatlichen Zuwendungen rechnen. Denn den Mitgliedern kann es doch nur Recht sein, wenn ihr Geld im Sinne der grünen Sache auch den Vorkämpfern zugutekommt.
Was alles entschuldigt
Dass dem so ist, dass hier keine wirkliche Schuld zu erkennen ist, das hat der Parteitag eindrucksvoll bestätigt. Nicht nur, dass die Vorständler Habeck und Baerbock in allen Ehren aus dem Vorsitz entlassen wurden, um umgehend in den Parteirat einzuziehen – auch dem eigentlichen Hüter des grünen Parteischatzes wurde schnell verziehen. Marc Urbatsch, seit 2018 Schatzmeister der Bundespartei, wurde immerhin „mit knapp 67 Prozent“ eindrucksvoll im Amt bestätigt.
Zuvor allerdings fand sich der nach eigener Auskunft mit einem abgeschlossenen M.A.-Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Philosophie fachlich bestens für das Parteiamt vorber








