Meinung

Überzeugungstäter Haldenwang

Überzeugungstäter Haldenwang
Mehr Stalin als freiheitliche demokratische Grundordnung: Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang

Jeder Tag, den Thomas Haldenwang als Präsident des Bundesverfassungsschutzes weiter im Amt ist, bedeutet eine weitere Gefährdung für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte in Deutschland.

von Theo-Paul Löwengrub

Aus gutem Grund sollten Apparatschiks wie Thomas Haldenwang in Deutschland eigentlich niemals mehr in Spitzenposition gelangen – denn die freiheitsfeindliche Gesinnung, die aus jeder Pore dieses politischen Spitzenbeamten und Büttels des Linksstaats trieft, lässt mittlerweile nur noch frösteln. Die Väter des Grundgesetzes würden im Grab rotieren, müssten sie gewärtigen, wer da heute für den angeblichen “Schutz” der Verfassung verantwortlich zeichnet. Als typisch deutscher Funktionalist und Funktionär im Dienst der Mächtigen, der systemübergreifend das Lied der Staatsmacht singt und seine Regierung gegen Opposition, politische Gegner und Dissidenten mit allen Mitteln zu “verteidigen” bereit ist, der Klimaterroristen als engagierte Aktivisten feiert und das Senken von AfD-Wahlergebnissen zur gemeinschaftlichen Aufgabe erklärt, hätte sich Haldenwang auch in früheren Phasen der deutschen Geschichte sehr nützlich gemacht.

Das Groteske dabei: Er selbst ist sich seiner Handlungen und sprachlichen Entgrenzungen offenbar gar nicht bewusst. Diese charismabefreite und dienstbeflissene Figur bildet sich ernsthaft ein, auf der moralisch richtigen Seite zu stehen und einen wichtigen, staatstragenden Job zu machen. Auch darin unterscheidet er sich von politisch systemkonformen Akteuren der jeweiligen Instanzen zur Gewährleistung der “Staatssicherheit” in früheren Epochen in keiner Weise; sie waren alle Überzeugungstäter. Intellektuell und wohl auch von den Rechtsbegriffen her hat der Jurist Haldenwang überhaupt nicht verstanden, was Meinungsfreiheit und das Recht zum Widerstand eigentlich bedeuten. Limitierte Horizonte und mangelnde Selbstreflexion mag man menschlich als mildernde Umstände ins Feld führen; für einen Behördenchef des deutschen Verfassungsschutzes sind sie fatal.

Repressiver Torwächter

Ausgerechnet in einem Gastbeitrag für die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ), in dem er sich gegen den Vorwurf zu verwahren sucht, seine binnen weniger Jahre komplett auf links gezogene Behörde sei eine “Gesinnungspolizei” (ja, was ist sie denn sonst?), bestätigt Haldenwang auf unfreiwillig komische Weise alle Befürchtungen seiner Kritiker und unterstreicht, wie vordringlich und berechtigt deren Warnungen sind. Alle bislang gegen diesen “Kettenhund Faesers“, diesen getreuen Paladin der ersten linksextremen deutschen Innenministerin im Amt, erhobenen Vorwürfe werden dabei vermutlich der wahren Bedrohung noch gar nicht gerecht, die diese Regierung – und Haldenwang als ihr repressiver Torwächter – für die Freiheit in diesem Land bedeutet.

Getreu der Weisheit, wonach alles, was vor dem Wörtchen “aber” kommt, vernachlässigbar ist, eröffnet Haldenwang sein FAZ-Lamento mit den Sätzen: „Um eines unmissverständlich klarzustellen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit – und das ist gut so! Die Meinungsfreiheit ist tragender Bestandteil unseres Grundgesetzes und gehört zu den höchsten Gütern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Dann folgt das “Aber”: „Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen“, so Haldenwang. Diese lägen zunächst im Strafrecht, welches “die äußerste Grenze“ sei. Völlig richtig; und genau hier, an dieser Stelle, wäre in einer freien Gesellschaft und Demokratie, wie sie hierzulande rund 60 Jahre lang bis zur Spätphase Merkels (cum grano salis) existierten, wäre an dieser Stelle Schluss, wäre alles gesagt. Hier könnte, ja müsste jeder deutsche Jurist aufhören – denn die einzigen Grenzen der Meinungsfreiheit liegen in den in Artikel 5 ausdrücklich genannten Beschränkungen etwa durch strafrechtlich relevante persönliche Ehrverletzung, Beleidigung oder dergleichen. Mehr braucht es nicht. Keine Meldestellen, keine vorpolitischen Schnüffler und Aktivisten der “Zivilgesellschaft”, keine “Demokratieförderer” oder “-retter”, kein Netzwerkdurchsetzungsgesetz, keine Phantasietatbestände wie “Delegitimierung” oder “Desinformation“, keine vorauseilende Internetzensur. Und schon gar keinen Verfassungsschutz, in 99 Prozent aller Fälle selbst da nicht, wo Strafgesetze tatsächlich verletzt wurden.

Die Staatssicherheit von heute

Doch für Haldenwang ist dieses Strafrecht nicht die “äußerste Grenze“; er fängt schon viel früher an – und damit verlässt er auch schon gleich den Boden des Grundgesetzes, das er zu schützen vorgibt: „Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“ Mit diesen Worten wiederholt Haldenwang den vor vielzitierten Satz der grünen Familienministerin Lisa Paus, der zu Recht als rechtsstaatswidriger Angriff auf – ja explizit zulässiger, weil eben nicht strafbare – Meinungsäußerungen gewertet wurden.  Das ist ein Knaller und bedeutet nicht weniger, als dass der Verfassungsschutz – quasi die “Staatssicherheit” von heute  – noch lange vor den Strafverfolgungsbehörden gegen die Bürger auf den Plan zu treten bereit ist. Damit wird der Verfassungsschutz aber zur politischen Polizei – und ein solches Deutschland, einen solchen Staat sollte es auf deutschem Boden eigentlich nie mehr geben. Ganz unverblümt erklärt Haldenwang, dass “die verfassungsschutzrechtliche Relevanz von Äußerungen” nicht davon abhänge, ob diese “strafbar oder illegal” seien – und deshalb könnten, äußert er völlig ungeniert, “die Verfassungsschutzbehörden insoweit an die Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, als diese etwa Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.“

Was darunter fällt, wird nicht weiter ausgeführt. Die Mitgliedschaft in einer Whatsapp-Gruppe vielleicht, in der jemand ein Hitler-Witzmeme teilt oder der Satz fällt “Die da oben müssen weg!”? Das Aufstellen von Grünen-Plakaten auf dem eigenen Grundstück? Der Ruf nach Abschaffung des Parteienunwesens zugunsten mehr direkter Demokratie? All das wäre problemlos so ausleg- und “kontextualisierbar“, dass es die Wischiwaschi-Kriterien Haldenwangs irgendwie matcht. “Apollo News” spricht zu Recht von einer “gefährlichen Schwammigkeit” und erschreckenden Ungenauigkeit, die eines Juristen und Behördenleiters (der streng an geltendes Recht gebunden ist) unwürdig sei. Ein anderes Beispiel: Was soll etwa ein “Angriff auf die Menschenwürde bestimmter gesellschaftlicher Gruppen“ sein, von der Haldenwang hier schreibt – und inwiefern legitimiert dieser dann ein Tätigwerden des Geheimdienstes? Wer also etwa Vertreter der Party- und Eventszene nach etwaigen Silvesterkrawallen oder sexuellen Massenbelästigungen aus Deutschland abgeschoben sehen möchte, attackiert deren Menschenwürde? Oder ist, wie “Apollo” fragt, “etwa die Überzeugung, dass es nur zwei Geschlechter gibt, ein solches Merkmal, bei dem der Verfassungsschutz dann aktiv wird?”

Mehr Stalin als freiheitliche demokratische Grundordnung

Alles, was in einem freien Staat nicht ausdrücklich verboten ist, muss immer und zwingend erlaubt sein. Haldenwang will gemeinsam mit Faeser ein Deutschland, in dem das anders ist; er will ein Land des vorauseilenden Gehorsams, der unter- bis niederschwelligen Einschüchterung, ein Land der im Zweifel umgekehrten Beweislast, in der sich der Einzelne diffusen staatlichen Unterstellungen erwehren müssen soll – und ein Land, in dem politisches Engagement gegen das herrschende Ambiente und Machtestablishment zum persönlichen Risiko wird. Dass Haldenwang etwa seinen eigenen direkten Amtsvorgänger Hans-Georg Maaßen wegen “Extremismusverdachts” beobachten lässt (wogegen dieser derzeit klagt), beweist bereits hinreichend, wie völlig hemmungslos und entgrenzt seine maximal missbrauchte und ihrem ursprünglichen Auftrag heillos entfremdete Behörde bereits agieren darf.

Schlimmer noch: Die Wieselworte und Gummiparagraphen, derer sich Haldenwang bedient, haben mehr mit stalinistischen Regimes zu tun als mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, deren Hüter er sich schimpft. “Hass und Hetze“, „Verletzung der Menschenwürde“ oder „Delegitimation“ – all das sind beliebig auslegbare Chiffren für Scheindelikte, die jeden Einzelnen jederzeit zum Ziel des Verfassungsschutz machen können, sofern er “in eine dieser undurchsichtig-breiten Willkür-Kategorien” (“Apollo”) fällt. Mit seinem FAZ-Beitrag räumt Haldenwang tatsächlich die letzten Zweifel aus, dass seine Kritiker mit allem Recht hatten: Dieser Mann gehört so schnell wie möglich aus dem Amt entfernt. Sogar noch vor der unsäglichen Regierung, die sich zur Sicherung der eigenen Macht und Propagandahoheit auf seine fragwürdigen Dienste verlässt.

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