Deutschland

Hartz-IV-Terror: Jobcenter verhängt Totalsanktionen gegen todkranken Bedürftigen

Hartz-IV-Terror: Jobcenter verhängt Totalsanktionen gegen todkranken Bedürftigen
Das Jobcenter Saarbrücken kannte keine Gnade.

Die von der SPD verantwortete, vom heutigen Bundespräsidenten Steinmeier mitgestaltete und nach einem verurteilten Verbrecher benannte Hartz-„Reform“ ist inzwischen ein Monster, das sich nicht mal durch ein Gerichtsurteil stoppen lässt. Die Totalsanktion eines Saarbrückener Jobcenters traf jetzt einen Schwerkranken.

von Günther Strauß

Am 5. November erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Sanktionen der Jobcenter verfassungswidrig seien, wenn der Abzug mehr als 30 Prozent der Grundsicherung überschreitet. Daraufhin verkündeten die Mainstreammedien, dass alle Sanktionen erst einmal gestoppt würden. Nicht so in Saarbrücken. Was sich das Jobcenter dort geleistet hat, ist mit dem Wort „Skandal“ noch unzureichend beschrieben.

Wie die Saarbrückener Zeitung berichtete, haben Sachbearbeiter im hiesigen Jobcenter einen 42-Jährigen mit Totalsanktion (also völligem Wegkürzen der Hilfsgelder) bestraft. Damit handelten sie nicht nur verfassungswidrig. Der Betroffene ist zudem schwer krank. „Ich war fast tot“ sagte er gegenüber der Zeitung. Nur eine mehrstündige Herz-OP hatte ihm vor zwei Jahren das Leben gerettet. Dennoch ist die Erkrankung keineswegs überstanden.

Jobcenter bekam Tipp von üblem Denunzianten

Ein linker Denunziant meldete dem Jobcenter im Oktober, dass der Hilfsbedürftige angeblichen Leistungsmissbrauch begehe. Aufgrund seiner Erkrankung erschien er nicht zu einem Meldetermin. Obwohl er ein ärztliches Attest besitzt, strich die Behörde ihm daraufhin sämtliche Gelder. Eine Auskunft auf Anfrage wurde verweigert. Man verschanzte sich hinter dem skurrilen Vorwand des Datenschutzes.

Laut Anwalt des Opfers, Fred Valentin, ist dies leider kein Einzelfall: „Es ist eine Unverschämtheit, ihm alles zu kürzen“, aber das müsse er immer wieder erleben. Einen Tag vor dem Urteil des Verfassungsgerichts verfasste der Hilfsbedürftige und sein Anwalt den Widerspruch. Und jetzt kommt’s: einen Tag später, also nach dem Urteil, kommt die Ablehnung des Widerspruchs. Auch die schriftliche Bestätigung des gewissenlosen Geschäftsführers fehlte nicht.

Es bleibt die Frage, welche perverse Lust Sachbearbeiter antreibt, hilflose Menschen zu quälen, obwohl sie damit eindeutig verfassungswidrig handeln? Jedenfalls hat die SPD mit ihren Hartz-Gesetzen solchen Zeitgenossen leider die Chance zur Auslebung ihrer Schrecklichkeit geboten. Es ist darüber hinaus müßig, zu erwähnen, dass nahezu ausnahmslos Deutsche derartige Gräueltaten seitens des Systems zu erleiden haben.

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