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Gießen: Richter spendet an linke NGO – und urteilt dann für sie

Gießen: Richter spendet an linke NGO – und urteilt dann für sie
Ein Richter am Landgericht Gießen spendet regelmäßig Geld an die linke NGO „Campact“ – und urteilt dann für sie.

Die linke NGO „Campact“ zerrt einen Rentner vor das Landgericht Gießen, weil er behauptet, die Organisation erhalte Steuergeld. Das Gericht gibt „Campact“ recht. Jetzt kommt heraus: Der zuständige Richter ist befangen und spendet regelmäßig Geld an „Campact“.

von Manfred Ulex

Ein Richter am Landgericht Gießen durfte einen Rechtsstreit zwischen einem 76jährigen Rentner und der linken NGO „Campact“ entscheiden ­– obwohl er regelmäßig Geld an „Campact“ spendet. In seinem Urteil gab er der linken NGO recht. Der Redaktion liegen sowohl das Urteil vor als auch der vorangegangene Beschluss, dass dem Richter trotz seiner Spenden der Fall nicht entzogen wird. Zuerst berichtete der Verein „Ein Prozent“ darüber.

Grund für den Streit zwischen „Campact“ und dem 76jährigen Rentner war ein Video, das der Mann im Juni 2025 auf der Plattform X repostet hatte. In dem Clip spricht der bekannte YouTuber Carsten Jahn unter anderem über „Campact“ und behauptet, die linke NGO werde mit Steuergeldern finanziert.

„Campact“ fordert Unterlassungserklärung

„Campact“ forderte den Rentner wenig später per Mail dazu auf, seinen Repost des Videos zu löschen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Grund: Mit seinem Beitrag verbreite der 76jährige falsche Behauptungen, da die linke NGO keine Steuergelder erhalte. Zuvor hatte sie auch den YouTuber Jahn persönlich abgemahnt.

Der Rentner gibt an, die Mail von „Campact“ sei nicht bei ihm angekommen oder ohne sein Wissen in seinem Spamordner gelandet. „Ich konnte ohne mein Verschulden keine Stellung zu der geforderten Unterlassungserklärung beziehen“, erläutert er gegenüber der Redkation. Als er nicht auf die Mail antwortete, stellte „Campact“ beim Landgericht Gießen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Richter gibt selbst zu, an „Campact“ zu spenden

Der Richter, dem der Fall zugeteilt wurde, stellte zu Beginn des Verfahrens eine Selbstanzeige, also eine Art Befangenheitsantrag gegen sich selbst. Darin gab er an, möglicherweise befangen zu sein, da er wöchentlich zwei Euro an „Campact“ spende. Ob er tatsächlich befangen ist und ihm der Fall deshalb entzogen werden sollte, mussten nun drei seiner Richterkolleginnen am Landgericht Gießen entscheiden.

Diese kamen jedoch zu dem Ergebnis, es liege keine Befangenheit vor. In ihrem Beschluss argumentierten sie, der Spendenbetrag von wöchentlich zwei Euro sei zu gering, um eine Befangenheit zu begründen. Zudem sei der Richter weder Mitglied bei „Campact“ noch habe er eine Funktion in der NGO.

Auch habe er über seine Spenden hinaus keinen Kontakt zu der Organisation. „Aus Sicht eines vernünftigen Menschen“ habe der Richter deshalb „kein besonderes Interesse am Ausgang des Prozesses“, fassten seine drei Kolleginnen zusammen.

Urteil: Rentner muss Behauptung unterlassen

Der Richter durfte den Fall behalten und untersagte dem Rentner, weiterhin die Behauptung zu verbreiten, „Campact“ bekomme Steuergeld. Dass dies nicht der Fall sei, habe die NGO glaubhaft machen können, heißt es in dem Urteil von Ende September. Zuvor hatte der Richter den Antrag des 76jährigen auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, obwohl dieser seine Rente mit Grundsicherung aufstocken muss.

Der Rentner hatte ins Feld geführt, sein inzwischen gelöschter Repost des Videos bedeute nicht, dass die Aussagen darin seine eigene Meinung widerspiegeln. Er habe demnach keine Behauptungen über „Campact“ aufgestellt. Vielmehr habe er mit dem kommentarlosen Repost eine Diskussion mit den anderen Nutzern auf X anregen wollen. Der Richter verwarf diese Argumentation als „schlicht lebensfremd“.

Rentner droht bis zu sechs Monaten Haft

Sollte der Rentner erneut behaupten, „Campact“ erhalte Steuergeld, droht ihm ab sofort eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens, muss also auch die Anwälte von „Campact“ bezahlen. Insgesamt geht es seinen Angaben zufolge um eine Summe von 4.339,59 Euro. Der Verein „Ein Prozent“ unterstützt den Mann finanziell und übernimmt 1.900 Euro der Kosten.

Neben den Spenden des Richters an „Campact“ ist das Urteil noch aus einem anderen Grund bemerkenswert. In einem fast identischen Fall entschied das Landgericht Berlin im Sommer 2025, dass es zulässig ist, „Campact“ als „vermutlich staatlich finanzierte Gruppe“ zu bezeichnen.

Getätigt hatte diese Aussage der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Felser. Auch gegen ihn zog die linke NGO vor Gericht, scheiterte in seinem Fall aber damit, eine einstweilige Verfügung durchzusetzen. Felsers Aussage sei eine „wahre Tatsachenbehauptung“, die die NGO „hinnehmen muss“, urteilte das Landgericht Berlin damals. 

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