Deutschland

Merz und Klingbeil planen neue Steuer-Schweinerei

Uns droht eine doppelte Steuer-Schweinerei
Leere Versprechen: Finanzminister Lars Klingbeil und Kanzler Friedrich Merz

Vor 12 Monaten verkündeten Friedrich Merz und Lars Klingbeil großspurig: 2027 sinken die Steuern um 10 Milliarden Euro pro Jahr! Brisante Dokumente aus dem Finanzministerium belegen nun, dass es die versprochene Entlastung nicht geben wird.

von Ernst Fleischmann

Unserer Redaktion liegt der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor. Ein Blick auf die darin enthaltenen Zahlen zeigt: Die angekündigte steuerliche Entlastung könnte deutlich geringer ausfallen, als zunächst in Aussicht gestellt. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die vorgesehenen Anpassungen nicht einmal ausreichen, um die Folgen der Inflation und damit die sogenannte kalte Progression vollständig auszugleichen.

Für 2027 rechnet das Ministerium dem Entwurf zufolge mit einer Entlastung der Arbeitnehmer von insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags um 216 Euro sowie acht Euro mehr Kindergeld pro Monat und Kind. Gleichzeitig soll auch die sogenannte Reichensteuer angepasst werden. Kritiker halten das Volumen für unzureichend: Um allein die inflationsbedingten Mehrbelastungen auszugleichen, wäre nach Einschätzung von Experten eine Entlastung von ungefähr acht Milliarden Euro erforderlich.

2028 soll das Entlastungsvolumen auf insgesamt 6,99 Milliarden Euro steigen. Geplant sind dann unter anderem eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags um 336 Euro sowie fünf Euro zusätzliches Kindergeld. Auf den ersten Blick liegt auch diese Summe deutlich unter den zuvor kommunizierten rund zehn Milliarden Euro jährlich.

Uns droht eine doppelte Steuer-Schweinerei
Der Redaktion liegt ein 57-seitiger Steuerentwurf aus dem Finanzministerium vor.

Hinzu kommen Änderungen, die für bestimmte Steuerzahler sogar Mehrbelastungen bedeuten könnten. So sollen künftig nur noch höchstens 15 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich berücksichtigt werden können; bislang sind es 20 Prozent. Bei Minijobs soll die pauschale Steuer von zwei auf fünf Prozent steigen. Außerdem ist vorgesehen, den Freibetrag für steuerpflichtige Vereine von derzeit 5.000 auf 1.000 Euro zu reduzieren. Unter Berücksichtigung solcher Gegenfinanzierungen würde die tatsächliche Entlastungswirkung auf rund 4,9 Milliarden Euro sinken.

Das Finanzministerium bewertet die geplanten Maßnahmen dagegen positiv. Nach Darstellung des Entwurfs sollen höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie mehr Kindergeld wirtschaftliche Impulse setzen. Die stärkere Belastung hoher Einkommen soll zugleich zur Finanzierung beitragen und für einen sozialen Ausgleich sorgen.

Ob die geplanten Steuererleichterungen am Ende tatsächlich zu spürbar mehr Netto führen, bleibt allerdings offen. Insbesondere ab 2028 könnten steigende Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einen Teil der steuerlichen Vorteile wieder zunichtemachen. Für zahlreiche Beschäftigte könnte damit von der Entlastung deutlich weniger übrig bleiben als die reinen Steuerzahlen zunächst vermuten lassen.

Das Bundesfinanzministerium wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu einzelnen Punkten des Entwurfs äußern. Später stellte das Ministerium jedoch klar, wie die angekündigten rund zehn Milliarden Euro zu verstehen seien: Maßgeblich sei der Vergleich zwischen 2026 und 2028. Die Reform werde in zwei Schritten umgesetzt. Rund drei Milliarden Euro Entlastung sollen bereits 2027 wirksam werden, weitere etwa sieben Milliarden Euro sollen 2028 hinzukommen. Zusammengenommen ergebe sich damit gegenüber 2026 eine Entlastung von ungefähr zehn Milliarden Euro.

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