Deutschland

Anpassung an Inflation: Afrikaner erklagt sich auf Steuerzahlerkosten höhere Geldleistungen

Anpassung an Inflation: Afrikaner erklagt sich auf Steuerzahlerkosten höhere Geldleistungen

Illegale Asylforderer treiben es auf die Spitze – und sie werden dabei auch noch tatkräftig unterstützt. Weil ein Afrikaner mit der Höhe seiner Geldleistungen nicht zufrieden war, klagte er auf Kosten des Steuerzahlers auf eine Anpassung an die Inflation. Die Richter gaben dem Illegalen nun Recht und befanden, er habe einen deutlich höheren Anspruch auf deutsches Steuergeld.

von Chris Heller

Es ist wirklich unglaublich, was man sich in der BRD alles erdreisten kann, wenn man sich der unerlaubten Einreise strafbar gemacht hat. Ein afrikanischer Asylforderer war mit der Höhe der an ihn ausgezahlten Geldleistungen nicht einverstanden. Von 354 Euro, was in seinem Heimatland etwa ein Jahresverdienst ist, könne er nicht leben, so seine Argumentation.

Weil die Höhe der Geldleistungen in der gesamten Zeit seines illegalen Aufenthalts in der BRD nicht ein einziges Mal aufgestockt worden waren, schaltete er auf Kosten des Steuerzahlers einen Anwalt ein. Dieser sollte den ihm nach eigener Angabe längst überfälligen Zuschlag aufgrund der Inflation einklagen. Zahlreiche Arbeitnehmer können von einer Anpassung ihres Gehalts an die Inflation nur träumen, bei Illegalen soll dies automatisch geschehen.

Der Fall landete schließlich vor dem Sozialgericht im niedersächsischen Stade. Die linksgrünen Richter fühlten mit dem Illegalen mit und befanden, dass dem Facharbeiter monatlich 6 Euro mehr zustünden (natürlich rückwirkend). Das zuständige Sozialamt hätte ihm somit über eine lange Zeit viel zu wenig Geld ausgezahlt, führten sie aus.

Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen. Jemand, der illegal eingereist ist, sich also der unerlaubten Einreise gemäß § 14 AufenthG strafbar gemacht hat, wird nicht etwa in den Knast gesteckt, sondern zum Dank noch mit Steuergeld überhäuft. Weil ihm das zu wenig ist, klagt er auf Kosten derer, die seine Geldleistung ohnehin schon finanzieren. Und schließlich befinden volksfeindliche Richter auch noch, dass dem Illegalen noch mehr Geld zusteht. Verrückte Welt…oder einfach nur die BRD wie sie leibt und lebt.

Die linke Gossenpostille in Gestalt der Süddeutschen Zeitung fühlte wenig überraschend mit Merkels Gästen mit. „Dass nun Zehntausende Asylbewerber und Geduldete weniger Geld bekommen, als ihnen zustünde, liegt an einem alten Streit zwischen Bund und Ländern“, führen die Schreiberlinge der Zeitung aus. Auch hier überrascht es nicht, dass geltendes Recht einfach ignoriert wird. Der § 16a GG scheint den Tintenrittern in den Redaktionsstuben der Süddeutschen ebenso unbekannt zu sein wie die Dublin-III-Verordnung.

Wie Sie als aufmerksame Leser von AnonymousNews natürlich längst wissen, hat der absolute Großteil der Asylforderer hierzulange überhaupt kein Recht, sich überhaupt auf deutschem Boden aufzuhalten. In diesem Kontext ist es umso erstaunlicher, dass Richter immer wieder urteilen, dass den Illegalen dies und jenes zustünde. Wer illegal eingereist ist, dem steht nur eines zu: Unsere Heimat auf direktem Wege wieder zu verlassen.

Die parasitäre Organisation Pro Asyl forderte „Flüchtlinge“ unterdessen auf, ihre Leistungsbescheide baldmöglichst überprüfen zu lassen, um noch mehr Geld aus den Deutschen herauspressen zu können. Die deutschfeindliche kriminelle Vereinigung bildet die Speerspitze des organisierten Schleppertums zur Überflutung unserer Heimat mit illegalen Migranten aus aller Welt. Dabei arbeitet Pro Asyl auch mit den Überfremdungsfanatikern von den Toten Hosen und anderen Systemknechten zusammen. Dass das Merkel-Regime derartige Vereine auch noch unterstützt, zeugt einmal mehr von der volksfeindlichen Einstellung unserer Regierung.

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