Deutschland

Ende des 8-Stunden-Tages: Merz plant Arbeitszeitreform

Ende des 8-Stunden-Tages: Merz plant Arbeitszeitreform
Friedrich Merz plant mit seiner Regierung die Abkehr des Acht-Stunden-Tags.

Die CDU will das Arbeitszeitgesetz reformieren und die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung ersetzen. CDU-Generalsekretär Linnemann ruft zu mehr Einsatz auf – Gewerkschaften warnen vor einem Rückschritt bei Arbeitnehmerrechten. Die Gesellschaft zeigt sich gespalten.

von Reinhard Werner

In Deutschland reißt die Debatte um eine mögliche Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit nicht ab. Gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) hat CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann die Bevölkerung zu mehr Einsatz und Produktivität aufgerufen. Darauf beruhten der Wohlstand, die sozialen Sicherungssysteme und die Funktionsfähigkeit des Landes insgesamt.

Der CDU-Politiker äußerte, Work-Life-Balance sei „nichts Verwerfliches“. Er habe allerdings manchmal den Eindruck, dass „es nicht mehr um Work-Life-Balance geht, sondern um Life-Life-Balance“.

Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierung der Arbeitszeit vor

Neben der Aktivrente solle dabei vor allem die Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit eine tragende Rolle spielen. Diese solle zum einen Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Personen, zum anderen jungen Menschen, die einen Beruf erlernen und sich selbst etwas aufbauen müssten, zugutekommen. Auch im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit als Ziel der Regierung Merz ausgegeben.

Man wolle die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. Dies sei „auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ angedacht. Richtgröße seien die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Über die konkrete Ausgestaltung wolle man einen „Dialog mit den Sozialpartnern“ führen – eine Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten wolle man „unbürokratisch regeln“.

Aktuell gilt in Deutschland eine tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 8 Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden kann stattfinden, wenn der 8-Stunden-Schnitt pro Tag innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen werktäglich nicht überschritten wird.

Bereits jetzt gibt es Spielraum für Ausnahmen

Darüber hinaus haben auch die Tarifpartner und die Akteure auf Betriebsebene einen gewissen Spielraum, um die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. So können sie die tägliche Arbeitszeit sogar auf mehr als 10 Stunden verlängern, wenn ein wesentlicher Teil davon aus Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft besteht.

Mit Zustimmung des Betriebsrates und dort, wo kein solcher besteht, können auch einzelvertraglich in nicht tarifgebundenen Unternehmen entsprechende Regelungen getroffen werden. Das Arbeitszeitgesetz kennt