Am Freitagvormittag, zwei Tage vor dem eigentlichen Zweidrittel-Haftentlassungstermin, war es endlich so weit: Die mutige Corona-Ärztin Dr. Bianca Witzschel konnte das Chemnitzer Frauengefängnis verlassen. Doch der juristische Ärger ist damit noch lange nicht vorbei, sogar eine neue Haft droht. Dabei wäre es höchste Zeit, endlich die Verantwortlichen der dunklen Corona-Jahre vor Gericht zu bringen.
von Michael Brück
Seit Februar 2026 befand sich die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel, nachdem sie bereits fast anderthalb Jahre zwischen 2023 und 2024 in Untersuchungshaft gesessen hatte, erneut im Gefängnis. Der Vorwurf: Sie soll Maskenatteste und Impfunfähigkeitsbescheinigungen gefälscht haben. Um Menschen vor der Corona-Spritze zu schützen, sagen ihre Unterstützer, für die Bianca Witzschel keine Kriminelle, sondern eine Freiheitskämpferin ist. Immer wieder demonstrierten deshalb Patrioten vor dem Chemnitzer Frauengefängnis und forderten ihre Freilassung. Unterstützung gab es dabei beim letzten Protest Ende Juni 2026 von Arne Schmitt, einem bekannten Gesicht der Corona-Protestbewegung, der mit seinem Piano Across The World deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte und ebenfalls ins Visier der Justiz geriet. Seit der ersten Inhaftierung der Sächsischen Ärztin 2023 finden regelmäßig Solidaritätsdemonstrationen statt, so auch nach dem erneuten Haftantritt im Winter 2026. Doch jetzt gibt es die Hoffnung, dass solche Veranstaltungen zukünftig nicht mehr nötig sind.
Nach Zweidritteln der aktuellen Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft, wurde die Ärztin jetzt auf Bewährung entlassen. In Freiheit steht sie jedoch vor dem existenziellen Nichts, zwischenzeitlich wurde nicht nur ihre Apropbation entzogen, sondern auch das Eigenheim in Moritzburg, vor den Toren Dresdens, zwangsversteigert. Doch das ist nicht der einzige Ärger, der in Zukunft droht, möglicherweise muss die Medizinerin, mehr als vier Jahre nach dem offiziellen Ende der sog. Corona-Pandemie, noch einmal ins Gefängnis.
Staatsanwaltschaft fordert insgesamt vier Jahre Haft
In einem weiteren Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden eine neue Anklage gegen Witzschel erhoben und wirft ihr weitere Fälle der Fälschung von Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen vor. Statt endlich einen Schlussstrich unter die Corona-Zeit zu ziehen, zielt die Behörde darauf ab, die Strafe zu erhöhen und strebt insgesamt, unter Anrechnung der bisher verbüßten Haft, eine vierjährige Gefängnisstrafe an. Während die politischen Verantwortlichen der Corona-Jahre davon gekommen sind, ohne sich für Freiheitseinschränkungen und Impfexzesse verantworten zu müssen, könnte der Ärztin 2027 oder 2028 wieder der Gang in die Chemnitzer Frauenvollzugsanstalt drohen.
Die Solidaritätskampagne dürfte deshalb auch mit einer Entlassung nicht enden: Neben den regelmäßigen Protesten, die von den Freien Sachsen organisiert werden, haben sich mittlerweile Bundestagsabgeordnete wie Dr. Christina Baum und Thomas Dietz für die Freilassung eingesetzt, auch die BSW-Landtagsfraktion hat den Fall in das sächsische Parlament eingebracht (nachdem es dort leider seit 2023 nicht aufgegriffen worden war). Bundesweit berichten zudem alternative Medien, nach der Entlassung etwa auch die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (OAZ), die zudem ein ausführliches Interview mit der Betroffenen ankündigte, über den Fall Witzschel und bauen somit Druck auf – was dazu beigetragen haben könnte, dass jetzt, nachdem die Entlassung zur Halbstrafe noch abgelehnt wurde, das Gefängnis frühzeitig verlassen werden konnte.

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