Am vergangenen Freitag, den 26. Februar 2021, hat die Bürgerinitiative »Deutsche Wohnen & Co. Enteignen« in Berlin ihr Volksbegehren zur Enteignung und Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen gestartet. Innerhalb der nächsten vier Monate will man 175.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln. Sollte das gelingen, würden die Berliner am 26. September 2021– parallel zur Bundestagswahl und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus – in einem Volksentscheid auch darüber entscheiden, ob die Wohnungsbestände von Immobiliengesellschaften, die über mehr als 3.000 Wohneinheiten verfügen, gegen Zahlung einer Entschädigung sozialisiert und in öffentliches Eigentum überführt werden sollen.
von Torsten Groß
Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass es tatsächlich zu einem Volksentscheid im Herbst kommen wird. Denn die Aktivisten rund um ihren Sprecher Rouzbeh Taheri sind nicht nur umtriebig, sondern auch gut vernetzt. Unterstützt wird die Initiative u. a. von den Gewerkschaften, dem Mieterbund und – als einziger Partei im Berliner Abgeordnetenhaus – durch Die Linke. Der 45-jährige Taheri, der aus dem Iran stammt und 1988 als Asylbewerber ins damalige West-Berlin kam, gehörte zunächst der SED-Nachfolgepartei PDS an und wechselte später zur WASG. 2007 fusionierten die beiden Gruppierungen zur Linkspartei. Heute nach eigenen Angaben parteilos bezeichnet sich Taheri selbst als »unabhängig links«.
In dem von Taheri und seinen etwa 80 Mitstreitern eingeleiteten Volksbegehren wird der Berliner Senat dazu aufgefordert, den Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes zu erarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um private Immobilien sowie Grund und Boden in Berlin zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführen zu können.
Nach Angaben der Initiative wären in Berlin 240 000 Wohnungen betroffen. Der Senat geht von 226 000 aus. Davon gehören alleine der Deutsche Wohnen über ihre Tochter GSW 112 000 Einheiten, was erklärt, warum der börsennotierte Konzern zum bevorzugten Feindbild der Aktivisten avanciert ist. Verfassungsrechtlich wird die Enteignungsforderung auf Art. 15 des Grundgesetzes gestützt.
Dort heißt es: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« Es ist allerdings juristisch äußerst umstritten, ob diese Verfassungsnorm tatsächlich herangezogen werden kann, um die Enteignung von Wohnungsgesellschaften zu rechtfertigen. Denn ein derart weitreichender Eingriff in das Privateigentum ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, wie es in Art. 14 Abs. 3 ausdrücklich heißt, also bei einem übergeordneten gesellschaftlichen Interesse, was regelmäßig beim Bau von Straßen und Schienenwegen sowie bei Bergwerksprojekten gegeben ist. Ob bereits fortdauernde Engpässen und Preissteigerungen auf dem Mietwohnungsmarkt ausreichend sind, um diese Voraussetzung zu erfüllen, erscheint mehr als zweifelhaft.
Im Übrigen ist die Behauptung, böse »Spekulanten« in Gestalt von Immobilienkonzernen seien für die prekäre Situation auf dem Wohnungsmarkt in Berlin und anderen deutschen Großstädten verantwortlich, weil sie mit der Vermietung von Wohnraum Geld verdienten und so die Mietpreise nach oben trieben, schlicht falsch. Dass Mietwohnungen vor allem in den urbanen Ballungsräumen immer teurer werden, hängt in erster Linie mit der hohen Nachfrage nach Wohnraum zusammen. Und die ist in den letzten Jahren vor allem deshalb gestiegen, weil viele Menschen aus dem Ausland in die Bundesrepublik eingewandert sind.
Der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zuzügen nach Deutschland und den Fortzügen ins Ausland, betrug zwischen 2012 und 2019 durchschnittlich rund 520.000 Personen pro Jahr. Diese hohe Zahl ist nicht nur auf den Zustrom von Asylbewerbern zurückzuführen, sondern auch der Zuwanderung von EU-Bürgern im Rahmen der europäischen Personenfreizügigkeit geschuldet. Insgesamt ist die Wohnbevölkerung in Deutschland im vorgenannten Zeitraum um 2,65 Millionen gewachsen, wobei die Tatsache, dass die Zahl der Sterbefälle die der Geburten im Mittel um etwa 150.000 übersteigt, dämpfend wirkte.
In der Hauptstadt Berlin hat die Einwohnerzahl in der abgelaufenen Dekade um durchschnittlich 20.000 p.a. zugelegt. Mit diesem rasanten Zuwachs, der wie gesagt vor allem eine Folge der Immigration ist, hat die Bautätigkeit schlicht nicht mithalten können, zumal Bauland gerade in den Städten nur begrenzt verfügbar ist. Das erklärt die unlängst von den Grünen losgetretene Debatte über ein mögliches Bauverbot für Eigenheime in großen Kommunen, das in Hamburg-Nord bereits Realität geworden ist.
Verschärft wird die Wohnungsnot durch gesetzliche Vorschriften, die das Bauen in Deutschland verteuern und so die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum ausbremsen. Die Zahl der Bauvorschriften hat sich zwischen 2005 und 2019 von 5.000 auf 20.000 vervierfacht.
Dafür verantwortlich sind vor allem die Vorgaben zur Energieeinsparung, mit denen die Bundesregierung die international vereinbarten Klimaziele erreichen will. Wegen der zahllosen Auflagen lohnt es für private Bauträger kaum noch, in niedrigpreisigen Wohnraum zu investieren, weil wegen der hohen Kosten keine angemessenen Renditen mehr er









