Deutschland

Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei

Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei
Pädophilie als Grundrecht? In Deutschland womöglich bald Realität.

Auch Sex mit Kindern soll im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr bestraft werden können. Mit diesem Anliegen befasst sich der Bundestag. So werden neue Wege eröffnet – bald Diskriminierungsverbot für Pädophile?

von Sylvia Pantel

Was ist mit einer Gesellschaft los, die nicht einmal mehr ihre Kinder unmissverständlich und ohne Wenn und Aber vor Pädophilen schützt? Die aktuelle Gesetzgebungsinitiative der Ampel zum Selbstbestimmungsgesetz ist Warnung genug, wozu diese Regierung fähig ist. Die gesetzliche Lage in Deutschland macht möglich, dass nun sogar bestraft wird, das zu benennen, was man mit eigenen Augen sieht. So ist nun ein biologischer Mann kein Mann mehr, wenn er eine Frau sein will, und eine biologische Frau ist keine Frau mehr, wenn sie beschließt, etwas anderes sein zu wollen.

Biologische Fakten sollen per Gesetz abgeschafft werden. Damit aber werden zugleich Schutzrechte für Frauen unterlaufen – und auch Kinder dem Einfluss der Translobby ausgesetzt: Der Schutz vor massiven und irreparablen gesundheitlichen Schäden, etwa durch Hormonbehandlungen oder Operationen, wird ausgehebelt. Doch damit nicht genug: Auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern droht, gesellschaftsfähig zu werden.

Viele Jahre habe ich mich im Familienausschuss des Bundestages für den Schutz unserer Kinder eingesetzt. So konnte ich ein Verbot des Verkaufs von Kindersexpuppen erreichen und bewirken, dass der Besitz von Kinderpornografie härter bestraft wird.

Es ist ein Skandal, dass nun die Petition eines wegen Vertriebs und Besitzes von Kinderpornografie Verurteilten dem Bundestag vorgelegt werden konnte, wenn auch „nur“ als Teil einer Sammelpetition. Mit der ursprünglichen Petition des Pädophilen-Lobbyisten Dieter Gieseking unter dem Namen „Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz“ hatte dieser unter dem Vorwand der Forderung nach Verankerung von „Kinderrechten“ und sexueller Identität im Grundgesetz durch die Hintertür ein Diskriminierungsverbot für Pädophile in die Verfassung schmuggeln wollen: Denn für ihn, das macht Gieseking auf seinem eigenen Blog unmissverständlich deutlich, gehört auch Pädophilie zu den schützenswerten „sexuellen Identitäten“.

Obwohl Giesekings Petition nur 37 Unterstützer fand und normalerweise abgelehnt worden wäre, bekam sie durch die Stimmen der Ampelkoalition und der CDU den Status „prüfbar“ und wurde vom Petitionsausschuss des Bundestages, zusammengefasst mit anderen Kinderrechte betreffenden Petitionen, zur Abstimmung empfohlen. Ein Versagen sämtlicher Beteiligter, denen nicht aufgefallen war, dass hier Forderungen Pädophiler mitverhandelt wurden. Durch die Zusammenfassung in der Sammelpetition tritt Gieseking nicht namentlich in Erscheinung.

Dieter Gieseking verfolgt mit dieser Petition die Absicht, das Grundgesetz zugunsten des Schutzes von Pädophilen und deren „sexueller Identität“ zu verändern. Er selbst war bereits 1996 wegen eines Kinderporno-Versanddienstes zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, und