Deutschland

Linke Kuscheljustiz: Syrer erhält Bewährungsstrafe für geplanten Bombenanschlag

Linke Kuscheljustiz: Syrer erhält Bewährungsstrafe für geplanten Bombenanschlag
Hagen: SEK-Beamte nahmen im September 2021 auch zahlreiche Verwandte des Täters fest

Gegen den Syrer, der geplant hatte, die jüdische Synagoge in der Potthofstraße in Hagen in die Luft zu sprengen, ist ein Urteil ergangen. Der Asylbewerber, erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.

von Alexander Schwarz

Vergangene Woche wurde vom Hagener Landgericht ein 17-jähriger muslimischer Syrer zu einer selbst für migrantophil-deutsche Justizverhältnisse lächerlich geringen Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, weil er einen Bombenanschlag auf die örtliche Hagener Synagoge geplant hatte. Der zur Tatzeit 16-jährige war vergangenen September festgenommen worden, nachdem die Polizei konkrete Hinweise auf seinen offenbar für das jüdische Jom-Kippur-Fest geplanten Anschlag erhalten hatte. Verurteilt wurde er nun wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat” – ohne dass dies zu irgendeinem besonderen öffentlichen Interesse oder medialen „Rauschen im Blätterwald“ geführt hätte.

Die muslimische Herkunft des verhinderten Massenmörders und sein Flüchtlingshintergrund verhinderten gewohnt wirksam einen Aufschrei der Empörung – der im Falle einer hypothetischen biodeutschen Nazi-Täterschaft ohrenbetäubend ausgefallen wäre. Denn geplante oder vollendete Anschlagspläne mit islamischem Hintergrund werden in der deutschen Mainstream-Presse in der Regel als lästige, weil weltbildinkompatible Verlegensheitsthemen in geringstmöglicher Kürze und Sachlichkeit abgehandelt. Im Einklang mit der auch vom größten Teil der Medien mitgetragenen Politik der bedingungslosen Zuwanderung, wird die Gefahr der Massenmigration aus dem islamischen Kulturkreis, in dem der Antisemitismus ein elementarer Bestandteil der Erziehung ist, systematisch unterschlagen. Damit wäre dann auch schon alles über die Aufrichtigkeit der staatlichen Betroffenheitsbekundungen und angeblich unverbrüchlichen Solidarität mit Juden in Deutschland, wie sie etwa nach dem vereitelten Anschlag von Halle zelebriert wurde, gesagt.

Wie ein Dumme-Jungen-Streich

Einen konkreten Zeitpunkt für den Anschlag auf die Hagener Synagoge hatte der Angeklagte nach eigener Aussage nicht festgelegt. In der Urteilsbegründung hieß es – fast schon anerkennend und entlastend -, der Angeklagte habe bis zu seiner Verhaftung „keine konkreten Schritte unternommen, um seinen Plan in die Tat umzusetzen” und auch noch „keine für den Bau der Bombe benötigten Materialien gekauft”. Die im Prinzip unfassbare Erklärung des Gerichts lautete, der 17-Jährige habe lediglich „bereit sein wollen, wenn Kabul bombardiert worden wäre oder bei einem Angriff westlicher Alliierter auf Ziele in Afghanistan Zivilisten ums Leben gekommen wären.“ Eine Vollstreckung de