Das Justizministerin plant, den Entzug des passiven Wahlrechts möglich zu machen, wenn jemand wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das sei nötig, um „das friedliche Zusammenleben in unserer demokratischen Gesellschaft“ sicherzustellen.
von Manfred Ulex
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, den Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzungen zu ermöglichen. Wer nach Paragraph 130 verurteilt wird, soll demnach bis zu fünf Jahre lang nicht mehr für ein öffentliches Amt zur Wahl stehen dürfen. Auch soll die Höchststrafe hierfür von drei auf fünf Jahre Haft erhöht werden, wie das Fachportal „Legal Tribune Online“ zuerst berichtete. Der Gesetzesentwurf bezeichnet das als „Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung“.
Wer eine Volksverhetzung begehe, überschreite „die Grenzen des zulässigen und notwendigen gesellschaftlichen und politischen Meinungskampfes“ und bedrohe „das friedliche Zusammenleben in unserer demokratischen Gesellschaft“. Es müsse deshalb möglich sein, Personen von Wahlen auszuschließen, die sich „in agitatorisch-aggressiver Weise“ gegen Grundwerte wendeten.
In dem aktuellen Gesetzesentwurf heißt es weiter: „Verglichen allein mit dem Vorjahr ist für das Jahr 2024 ein Anstieg der politisch motivierten Straftaten im und mittels Internets um 29,6 Prozent zu verzeichnen.“ Im schwarz-roten Koalitionsvertrag war der Entzug des passiven Wahlrechts noch nach „mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ in Aussicht gestellt worden.
Nicht nur Volksverhetzung soll härter bestraft werden
Auch körperliche Angriffe auf Polizisten und Gerichtsvollzieher, sowie Rettungskräfte, sollen nach Plänen des Justizministeriums künftig härter geahndet werden – mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe. Bisher liegt das Mindestmaß hierfür bei drei Monaten.
Diese Berufsgruppen bei der Arbeit zu behindern, soll in Zukunft immer mit einer Freiheitsstrafe geahnt werden können, statt wie bisher mit Geldstrafen.
Der sogenannte Referentenentwurf wird in den kommenden Tagen an Länder und betroffene Verbände versendet. Ein Referentenentwurf ist ein Gesetzesvorschlag eines einzelnen Ministeriums der Bundesregierung, der noch nicht beschlossen ist.
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