Bestimme Meinungen zu vertreten, kann in der BRD schon seit Jahren problematisch werden. Doch in letzter Zeit häufen sich die Vorfälle, in denen Bürgern wegen ihrer privaten politischen Ansichten das Leben schwer gemacht wird. Von Gerichtsurteilen, bei denen einem die Kinnlade runterklappt bis hin zu Druck auf Arbeitgeber haben wir alles schon erlebt. Und während Deutsche wegen Kritik oder unliebsamen Äußerungen ihren Job verlieren und mit totaler Existenzvernichtung bestraft werden, klagen sich kriminelle Migranten in den Polizeidienst.
von Günther Strauß
Ein neuer Fall von BRD-Gesinnungsterror erschüttert nun das Land. In Berlin wurde ein Polizist wegen seiner unliebsamen Meinung kurzerhand aus dem Dienst liquidiert. Dem jungen Mann wurde seine offenbar rechte Meinung zum Verhängnis und deshalb muss er nun bei der Agentur für Arbeit vorsprechen. Seit 2007 versuchten bereits eifrige BRD-Gesinnungswächter den Polizisten aufgrund seiner privaten politischen Ansichten aus dem Dienst zu entfernen. Bereits vor zehn Jahren erhob das Land Berlin Disziplinarklage gegen den Mann, doch diese scheiterte in den ersten beiden Instanzen zweimal.
Das Bundesverwaltungsgericht hingegen entschied heute jedoch, die bisherigen Urteile der Vorinstanzen aufzuheben und den Polizisten des Dienstes zu entheben. Es reichte den Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes demnach aus, dass der Angeklagte Runen tätowiert habe. Obendrein seien in der Wohnung des Polizisten sogenannte „Nazi-Devotionalien“ gefunden worden. Ob die Gegenstände aus dem Nachlass von Familienangehörigen stammten oder aus geschichtlichem Interesse heraus erworben wurden, war den Richtern natürlich völlig egal. Der vorsitzende Richter stellte einfach einen direkten Zusammenhang in negativer Hinsicht her und nahm dies als Begründung, dem Polizisten seinen Job und die











