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Kramer – Thüringens „VS-Taliban“ von Gericht abgestraft

Kramer – Thüringens „VS-Taliban“ von Gericht abgestraft
Fuselbärtige Fanatiker müssen nicht notwendigerweise Islamisten sein: Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer.

Thüringens „VS-Taliban“ Stephan Kramer sorgt immer wieder für Skandale. Nun musste der Geheimdienst-Chef, der den Charme eines Landstreichers versprüht, eine herbe Niederlage vor Gericht einstecken.

von Theo-Paul Löwengrub

Der fantastische „Gegen-Rechts“-Aktivist Stephan J. Kramer, als Thüringer Verfassungsschutzpräsident eine der monströsesten Fehlbesetzungen dieser Republik, hat vor dem Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag eine Niederlage hinnehmen müssen, die gleichwohl den unzähligen Skandalen und Unsäglichkeiten, die eigentlich Gründe für seine unverzügliche Entlassung wären, einen weiteren hinzufügt: Kramer hatte 2023 – wie üblich unter Überschreitung seiner Amtsbefugnisse – behauptet, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“. Zudem sei die Programmatik der Partei, „inhaltlich (…) kaum vorhanden“ – das Thema sei dabei völlig egal. Hiergegen hatte die AfD Thüringen geklagt – und bekam nun, zumindest teilweise, Recht: Das Gericht erklärte, dass „die chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes es erforderlich macht, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren“.

Kramers Aussagen „Idealerweise entscheiden sich aber die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Abstimmung bei Wahlen gegen die Verfassungsfeinde, so dass es erst gar nicht zu einer Gefahr für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung kommt“ und „Sie (AfD-Politiker, d.Red.) verunglimpfen unsere Demokratie, stets und ständig, nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich jeder Äußerung eines AfD-Vertreters in einem Parlament, die ich mitbekommen habe“, wurden dagegen nicht beanstandet. Im ersten Zitat sei AfD (trotz aller Offensichtlichkeit) ja explizit genannt worden, und die zweite Äußerung unterliege “noch dem Sachlichkeitsgebot” unterliege, da sie „eine zulässige Erläuterung zu Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten 2021 und 2022“ darstelle. Natürlich war auch hier Kramers einzige Absicht gewesen, die AfD zu verunglimpfen, denn zu diesem Zweck missbraucht er sein Amt seit Jahren.

Berufliche und charakterliche Nichteignung

Nicht nur optisch, auch von seinem ganzen Auftreten ist diese Figur die Karikatur eines Behördenleiters und lässt jegliche Würde, Format und Respekt für sein Amt missen. Abgesehen von der ungepflegten optischen Außenwirkung eines Obdachlosen war auch Kramers autoritäre Amtsführung immer wieder Gegenstand von Kritik. Zudem verfügt er gar nicht über die für sein Amt gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation als Volljurist.  Stattdessen kann er einen erst 2015 erworbenen Fachhochschul-Abschluss als Sozialpädagoge vorweisen. Der beruflichen entspricht eine offenkundige charakterliche Nichteignung; Anekdoten von unflätigem Sprachgebrauch und Gewaltandrohungen schafften es sogar in die Medien.

Seine persönliche Unstete manifestierte sich auch darin, dass er gleich mehrfach die Partei wechselte – von der CDU ging er zur FDP, bis er 2010 dann zur SPD übertrat. Unter der Ägide des Linken Ex-Ministerpräsidenten Bodo Ramelow stand dies allerdings einer Berufung zum Verfassungsschutzpräsidenten nicht im Weg; in Kramer fand Ramelow einen seinem sozialistischen Gedankengut adäquaten Politkommissar, der die Pervertierung des eigentlichen ursprünglichen Zwecks von “Verfassungsschutz” wunschgemäß auf die Spitze trieb und wieder treibt. Kramers Ernennung und sein gesamtes Verhalten ist ein einziger Skandal – dennoch sitzt er noch immer im Sattel, obwohl sogar ein Untersuchungsausschuss des Landtages gegen ihn läuft. Doch all das war bislang kein Grund für Ramelows CDU-Nachfolger Mario Voigt, diese geradezu bizarre Gestalt endlich in die Wüste zu schicken.

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