Ein Biodeutscher kassiert für zwei Polenböller gegen eine Moschee – lediglich geringer Sachschaden entstand – zehn Jahre Knast. Zwei Afghanen bekommen für „Mord“ Haftstrafen unter zwei Jahren. Finde den Unterschied. Opfer herzkrank, der Bruder in der „rechtsradikalen“ Szene: ausreichende Entlastungsmerkmale für Merkels Gäste. Wer hilflos auf dem Boden liegend Tritte gegen Brust und Sprünge aufs Gesicht, neuerdings eine Selbstverständlichkeit, nicht überlebt, darf in Deutschland „Gerechtigkeit“ erwarten.
von Günther Strauß
Der Fall Köthen: „Der schwer herzkranke 22-Jährige war am 8. September 2018 bei einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz GESTORBEN“, schreibt die Welt gestern. Laut Rechtsmedizin sei er einem Herzinfarkt erlegen. Auch der Focus ist auf Kurs und berichtet: „Ein 22-Jähriger STIRBT nach einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob zwei junge Männer Schuld am Tod des herzkranken Kötheners sind. Acht Monate ist es her, dass der Fall die Kleinstadt Köthen in Aufruhr versetzte.“
Stimmungsmache gegen empörte Bürger
Zur Erinnerung: Als Markus B. einen mit Bierflaschen und Holzlatten ausgetragenen Streit über eine Vaterschaft zwischen den beiden Afghanen auf einem Spielplatz im Osten der Innenstadt zu schlichten suchte, wurde der Köthener derart brutal geschlagen, dass er zu Boden fiel. Dort trat der 17-jährige Afghane ihm gegen den Kopf, wenig später starb Markus B. in einer Klini











