Deutschland

15-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt: Syrer erhält Bewährungsstrafe

15-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt: Syrer erhält Bewährungsstrafe
Rechtsbeugung im oberen Bereich: Amtsgericht Osnabrück fällt skandalöses Urteil

Im Juli 2022 vergewaltigt ein illegal eingereister Migrant aus Syrien ein 15-jähriges Mädchen brutal in Osnabrück. Am vergangenen Freitag fiel das Urteil: Bewährung. Die Begründung des Gerichts macht fassungslos.

von Günther Strauß

„Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, sagt der Richter am Ende des Prozesses gegen einen 30-jährigen Mann aus Syrien. Er war angeklagt, weil er betrunken eine 15-Jährige in Osnabrück vergewaltigt hatte. Das stellte das Gericht auch zweifelsfrei fest. Dennoch kommt der Mann mit einer Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld für das Opfer davon. Darüber berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.

Verteidiger schiebt Vergewaltigung auf Alkohol

„Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, sagt der 30-Jährige vor Gericht aus. „Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst“, argumentiert sein Verteidiger. Fakt ist, dass der Syrer auf dem Heimweg von einer Diskothek auf das Mädchen traf, das auf dem Weg zu ihrem Freund war. In der Möserstraße fragte er sie nach einer Zigarette, rauchte diese und unterhielt sich mit ihr, soweit es seine Sprachkenntnisse zuließen.

Später drückte er sie gegen eine Wand, fummelte an ihr herum und ließ auch nicht von dem Mädchen ab, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete. Unter Einsatz von Gewalt vergewaltigte er das Mädchen schließlich. Seine Tat erklären konnte der Mann nicht.

Syrer vergewaltigte laut Gericht „am unteren Rand“

Im Prozess kam zudem heraus, dass der Syrer der 15-Jährigen ein Tütchen mit einem halben Gramm Marihuana gegeben hatte. Auch deswegen wurde der 30-Jährige schließlich verurteilt – allerdings eben nur zu einer Bewährungsstrafe.

„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, sagte der zuständige Richter am Amtsgericht nach dem Urteil. Für den Angeklagten spreche, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Konkret heißt das, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam.

Syrische Vergewaltiger sind ganz „normale Mitbürger“

Zudem zeigte sich der Syrer reumütig und war „vollumfänglich geständig“. Damit ersparte der 30-Jährige seinem Opfer eine Zeugenaussage. Auch dass er bis dato nicht nennenswert vorbestraft war, wirkte sich zugunsten des Mannes aus. Zudem hieß es, dass der Übergriff „nicht zu nachdrücklich schweren psychischen Folgen“ bei dem Mädchen geführt habe.

Schlussendlich hob der Richter noch einen anderen Aspekt hervor. Der 2015 aus Syrien geflüchtete Mann könne eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

Schmerzensgeld muss reichen

Das alles bewahrte den 30-Jährigen vor dem Gefängnis. Stattdessen ist er ab sofort zwei Jahre auf Bewährung, darf sich seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das Mädchen irgendwo sehen sollte. Zudem muss er 3000 Euro Schmerzensgeld an die 15-Jährige zahlen.

Auch das sei laut Richter positiv für das Opfer zu sehen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“

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