Deutschland

Reichsbürger-Prozess: Wenn der “Rechtsstaat” ein Exempel statuiert

Reichsbürger-Prozess: Wenn der “Rechtsstaat” ein Exempel statuiert
SEK-Beamte der Polizei eskortieren den Hauptangeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß nach einem Prozesstag in Sossenheim.

Wie lange darf ein Staat Menschen ohne Beweise in Untersuchungshaft halten, bevor aus rechtsstaatlicher Härte selbst ein Problem für den Rechtsstaat wird? Geht es im sogenannten “Reichsbürger-Prozess” wirklich um die Aufklärung mutmaßlicher Straftaten oder will man in Wirklichkeit ein politisches Exempel statuieren?

von Walter Revilloud

Blicken wir zurück. Man schreibt den 7. Dezember 2022. Einer der grössten Anti-Terror-Einsätze der Bundesrepublik wird durchgeführt. Über 3.000 Polizeibeamte, also Einheiten von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Polizeikräften der Länder, nehmen daran teil. Auftraggeberin war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Sie bezeichnete die Ermittlungen als einen wichtigen Schlag gegen eine terroristische Vereinigung und sprach, ihrem eigenen Stil entsprechend, von einem „Abgrund terroristischer Bedrohung“ Ganz Europa schaute sich in den Medien dieses Spektakel an und rieb sich anschließend verblüfft die Augen: Betagte Beamte und Rentner, teilweise gehbehindert und gebrechlich, wurden da vorgeführt. Von diesen Figuren sollte die angeblich größte Umsturzbedrohung der Bundesrepublik ausgehen?  Kein Wunder, das man sich auch außerhalb Deutschlands bald schon über die “Rollator-Revolution” lustig machte.

Mehr als 1.200 Tage sind seither vergangen. Über dreieinhalb Jahre sitzen einige der Angeklagten mittlerweile in Untersuchungshaft. Wie rechtmäßig ist diese justizielle Behandlung von nicht verurteilten Verdächtigen ? Diese Frage drängt sich angesichts der (wie auch schon die Razzia nicht minder monströsen) Inszenierung der sogenannten “Reichsbürger-Prozesse”, in denen die Schuld der Angeklagten nachgewiesen worden soll, immer stärker auf. Verhandelt wird an den Standorten Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Beteiligte Strafverteidiger sprechen mittlerweile von Verfahren, die albtraumhafte Züge angenommen hätten.

Zwischen gefährlicher Ideol