Das Verfahren vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht Dresden gegen acht sogenannte Sächsische Separatisten schleppt sich von Tiefpunkt zu Tiefpunkt. Am 24. Verhandlungstag am 8. Juli hatte der 24-jährige Angeklagte Norman T. eine dreistündige Erklärung mit brisantem Inhalt abgegeben. Das beeindruckte den Oberstaatsanwalt nicht. Stattdessen beschimpfte er den Angeklagten.
von Stephan Kloss
Die Kontrolle durch das Justizpersonal vor Verhandlungsbeginn lief, wie immer, zügig, freundlich und professionell. Draußen, vor dem Hochssicherheitsgerichtssaal, zeigte das Thermometer nur 18 Grad. Was war bloß mit der Erderwärmung und dem Klimawandel los? Trotzdem (oder wegen?) kühler Temperaturen: keine Demo gegen Rechts. Nix.
Der Beginn wie immer: pünktlich unpünktlich, um 9:47 Uhr. Die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, (nachstehend VR genannt) rief, wie immer, ein freundliches „Guten Morgen, bitte nehmen Sie Platz!“ in die Runde und los ging es. Die Verspätung wurde wettgemacht mit einem zügigen Beginn der umfassenden Erklärung, auch Einlassung genannt, des Angeklagten Norman T. Er begann seine Einleitung mit den Worten, dass er sehr interessiert sei, diesen Prozess schnell aufzuklären und zu beenden. T. war bereits der vierte Angeklagte, der sich umfassend einließ. Zur Erinnerung: Das ist für einen Staatsschutzstrafprozess absolut ungewöhnlich. Da gilt für Angeklagte normalerweise die ungeschriebene goldene Regel: Schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. T. präsentierte, fast wissenschaftlich, ein Inhaltsverzeichnis und legte los. Er sei glühender Gastronom, habe von 2018 bis 2022 eine Ausbildung zum Restaurantfachmann absolviert, habe seit seiner Kindheit aktiv Trompete gespielt und sei – er wurde kurz ironisch – nun offenbar ein Terrorist. U.a. ein Vorfall am Beuchaer Bahnhof (Landkreis Leipzig), wo ein Bekannter durch einen Asylbewerber fast abgestochen wurde, hätte ihn zum Nachdenken gebracht, politisch gesehen.












