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Verfassungsschutz soll jetzt auch Arztpraxen abhören dürfen

Verfassungsschutz soll jetzt auch Arztpraxen abhören dürfen
Der Staat hört mit beim Arztgespräch.

Jetzt greift der Staat sogar nach dem intimsten Rückzugsraum der Bürger: dem Arztzimmer! Dobrindts Geheimdienstreform soll das heimliche Betreten von Praxen sowie die Überwachung von Telefonen, E-Mails und vertraulichen Gesprächen ermöglichen – Rechte von Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten genießen dabei keinen Schutz mehr.

von Olli Garch

Innenminister Alexander Dobrindt will Verfassungsschutz (VS) und Bundesnachrichtendienst (BND) zu „echten Geheimdiensten“ ausbauen. Seine Pläne bedeuten einen Rückfall in totalitäre Zeiten – eben weil sie fast unbegrenzte Machtbefugnisse vorsehen. Die Dienste sollen nicht mehr nur Informationen beschaffen, sondern selbst zu Akteuren werden. Dazu gehört nunmehr sogar die dreiste Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht – infolge der vorgesehenen Befugnis, Gespräche in “nicht öffentlich zugänglichen Räumen” heimlich mitzuhören und aufzuzeichnen. Diese erstreckt sich nämlich auch auf Arztpraxen. Während Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Bundestagsabgeordnete weiterhin den grundsätzlichen sogenannten “absoluten Schutz” vor nachrichtendienstlicher Überwachung genießen sollen (zumindest einstweilen noch, bis der Linksstaat irgendwann absehbar auch hier Aufweichungen vornimmt!), gilt dieser Vertrauensschutze für Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und andere Heilberufe nur relativ. Zwar sollen ihre “Verschwiegenheitsinteressen” bei einer Entscheidung besonders berücksichtigt werden; eine Überwachung bleibt – nach einer innerbehördlichen “Abwägung” jedoch möglich.

Gegen diese alptraumhaften Entwicklungen schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die deutsche Apothekerschaft nun Alarm. Die KBV hält diese Unterscheidung zwischen den Ärzteberufen und den übrigen Berufsgruppen mit besonderen Geheimschutz für verfassungsrechtlich nicht begründbar und verwies darauf, dass Gesundheitsdaten ebenso sensibel seien wie Informationen, die Menschen Rechtsanwälten oder Geistlichen anvertrauen. Nach Einschätzung der KBV könnten auf Grundlage des Entwurfs etwa Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen aufgezeichnet werden und Nachrichtendienste heimlich Praxisräume betreten, um dort Abhörgeräte zu installieren. Das Vertrauen zwischen Patienten und medizinischem Personal sei jedoch eine elementare und ganz wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Patienten müssten daher sicher sein können, dass Angaben zu Erkrankungen, psychischen Problemen, Suchtverhalten oder persönlichen Lebensumständen vertraulich bleiben, hieß es weiter. Entstehe der Eindruck, der Staat könne mithören, könnten Betroffene wichtige Informationen zurückhalten oder ganz auf eine Behandlung verzichten.

Dreiste Beschwichtigungen Dobrindts

Die KBV erinnerte auch daran, dass die ärztliche Schweigepflicht bereits heute nicht grenzenlos gilt und Ärzte bei der unmittelbaren Androhung schwerer Straftaten verpflichtet oder berechtigt seien, Informationen offenzulegen. Auch die Bundesärztekammer sieht daher keinen sachlichen Grund dafür, Ärzte und Psychotherapeuten schlechter zu schützen als Rechtsanwälte und fordert, Erkenntnisse aus medizinischen Vertrauensverhältnissen vollständig von Überwachungsmaßnahmen auszunehmen. KBV und Bundesärztekammer verlangen, Ärzte und Psychotherapeuten in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufzunehmen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände(ABDA) erklärte, in Apotheken würden regelmäßig sensible Informationen über Erkrankungen, Therapien und Medikamente offengelegt und verwies ebenfalls darauf, dass Vertraulichkeit eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung sei.

Erwartungsgemäß bügelte Dobrindt diese wohlbegründeten Bedenken barsch ab. „Wir halten nichts von diesen Vorwürfen, weil wir immer nur angemessen vorgehen“, äußerte er allen Ernstes auf einer Pressekonferenz. Schöner hätte auch Erich Mielke die Operationen der DDR-Staatssicherheit nicht verbrämen können. Mit anderen Worten bedeutet das, was Dobrindt hier sagt, dies: Vertrauen Sie dem Staat, er tut immer das Richtige… und wer etwas anderes behauptet, macht sich verdächtig und riskiert, genauer unter die Lupe genommen zu werden! Die Pläne sind ein Dammbruch, der die ursprünglich limitierten Befugnisse der Geheimdienste völlig auf den Kopf stellt. Ausgerechnet diejenigen, die ständig vor imaginären Nazis warnen, die angeblich kurz vor der Machtübernahme stehen, vollziehen den schleichenden Rückfall der Bundesrepublik in den Totalitarismus. VS und BND sollen nach Dobrindts Willen unter anderem in Wohnungen eindringen, falsche Beweise auf Computern installieren und sogar Minderjährige als V-Leute anwerben dürfen. Wenn der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf durchgeht, könnte unter dem Vorwand der Terror- und Cyberangriffbekämpfung jeder -und natürlich vor allem die Opposition und jeder Regierungskritiker- überwacht und manipuliert werden, ohne dass es nennenswerte Kontrollen und Einspruchsmöglichkeiten gäbe. Was hier geplant ist, ist ein weiterer Meilenstein in Richtung totalitärer Staat – und wäre selbst dann inakzeptabel, wenn dieser Rechtsstaat nicht seit Corona einen Gutteil des Vertrauens seiner Bürger verspielt hätte.

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