Deutschland

Zahltag: Ampel-Kabinett kassiert saftige Pensionserhöhung

Zahltag: Ampel-Kabinett kassiert saftige Pensionserhöhung
Süßer die Kassen nie klingeln: Die Bundesregierung einen gewaltigen Pensionssprung

Der Nikolaus hat die Stiefel unserer Pleite-Minister prächtig gefüllt. Es ist der 8. Dezember und neben Edel-Schoko-Weihnachtsmännern regnet es massig Steuergeld in die Pensionskassen des Versager-Kabinetts.

von Philippe Fischer

Deutschland steckt nach den Schulden-Tricks der Regierung, die ein vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Folge hatten, weiter tief in einer Finanzierungskrise: Der Haushalt 2024 wird zum Jahresbeginn noch immer nicht bereitstehen und man hat wieder dicke Kredite aufgenommen.

Immer mehr Menschen fragen sich: Warum zieht von den Verantwortlichen eigentlich niemand Konsequenzen aus dieser Misere und tritt zurück? Ein Grund könnte sein, dass der heutige Tag für die Minister ein Datum mit Gold im Mund ist.

Erfolgreich durchgehalten, jetzt kann die Rente kommen!

Exakt heute sind Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sein Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt und die 15 Minister zwei Jahre im Amt. Just haben sie genug Dienstzeit angesammelt, um 4660 Euro Ruhegehalt pro Monat sicher in der Tasche zu haben.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist bereits in seiner zweiten Amtszeit – er sichert sich somit 5460 Euro Ruhegeld im Monat. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) müsste sich noch bis April gedulden, sie hatte erst am 25. April 2022 das Amt von Anne Spiegel übernommen.

Im Bundesministergesetz steht zwar unter Paragraph 15, dass ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf Ruhegehalt hat, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat“ – in Wahrheit greift nach zwei Jahren aber eine sogenannte „rechtliche Fiktion“, die aus zwei Jahren automatisch vier Jahre und somit 4660 Euro im Monat macht.

Denn weiter heißt es im Gesetz: „Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses (…) und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“ Bei frühzeitigem Ausscheiden vor dem Alter der Regelarbeitszeit ist maximal ein Abschlag von 14,4 Prozent erlaubt. 

Vorweihnachtliches Kassenklingeln

2020 wollte die FDP – damals in der Opposition – diesen Passus entfernen: „Dabei geht es nicht darum, die Arbeitsleistung der Bundesministerinnen und Bundesminister infrage zu stellen“, hatte der damalige Fraktions-Vize und heutige Fraktions-Chef Christian Dürr gesagt. Aber es sollte „genau wie für alle anderen Menschen, die arbeiten, gelten: Die Ansprüche auf Ruhegehalt müssen sich nach der Amtszeit richten“. 

Der Entwurf zur Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Der Schmerz darüber ist nun aber nicht allzu hoch für die FDP, denn die eigene Kasse hat sich soeben auch gefüllt.

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