Meinung

Der Weg in den Polizeistaat

Der Weg in den Polizeistaat
Willkür durch Überwachung: Die Ampel agiert immer totalitärer

Im Netz wird jeder zum potenziellen Straftäter – schon Retweets können für Hausdurchsuchung reichen. Und die Bundesregierung will im Kampf gegen Rechts weiter beschleunigen. Wenn jeder Straftäter ist und der Staat entscheidet, bei wem es verfolgt wird, entsteht ein Willkür-Staat.

von Jonas Aston

„Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“, so lautet der Titel einer von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kürzlich vorgestellten Studie. „toxische Kommentare, Drohungen, beängstigende Kampagnen“ seien ihr zufolge auf sozialen Plattformen „allgegenwärtig“. Kaum ein Themengebiet treibt die Ampel stärker voran ald den Kampf gegen „Hass“, „Desinformation“ und „Rechts“. In diesem Kampf wird nun wohl eine neue Eskalationsstufe gezündet.

Durch das vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) 2017 initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurden Meinungsäußerungen in der digitalen Welt erstmals weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Was dies im Einzelfall bedeuten kann, erfuhr kürzlich ein Twitter-User. Im Oktober retweetete er ein Bild, welches den palästinensischen Antisemitismus satirisch mit dem Nationalsozialismus vergleicht.

Gegen 6:30 Uhr am Mittwochmorgen der vergangenen Woche standen dann drei Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Haustür. Durch das aktuell diskutierte Digitale-Dienste-Gesetz soll die Dichte an Regulierungen und Beschränkungen deutlich ausgeweitet werden. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, werden die Bürger künftig noch schärfer ins Visier genommen werden.

Eine entscheidende Rolle wird hier das Bundeskriminalamt (BKA) spielen. Schon seit dem 1. Februar 2022 betreibt das BKA eine zentrale Meldestelle, um gegen strafbare Inhalte im Internet vorzugehen. Die Verfolgung von „Hasskriminalität“ im Netz wurde damit zentral zusammengeführt. Das Vorgehen gegen „Hasskriminalität“ hat inzwischen auch schon erhebliche Ausmaße angenommen.

Wurden im Juni 2021 dem BKA noch 81 Meldungen vermeintlich strafrechtlich relevanter Inhalte übermittelt, so waren es im Juni 2023 1556 Eingänge, die das BKA verzeichnete. Bei jedem dieser Meldungen wird bei dem jeweiligen Internetanbieter eine Löschung der Äußerung „angestoßen“. Zudem nimmt das BKA eine strafrechtliche Erstbewertung der Äußerung vor und leitet die Äußerung gegebenenfalls an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

BKA-Meldestelle soll auf strafrechtliche Relevanz prüfen

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, soll die Zahl der Eingänge mutmaßlich strafbarer Äußerungen um ein Vielfaches steigen. Beim BKA arbeitet man derzeit an der Einrichtung einer Meldestelle zur Verfolgung von Hasskriminalität. Eine Meldestelle sollte bereits 2017 im Zusammenhang mit dem vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingerichtet werden. Plattformbetreiber sollten potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an diese Behörde melden. Zum damaligen Zeitpunkt ging man von rund 250.000 gemeldeten Inhalten und daraus rund 150.000 resultierenden Verfahren pro Jahr aus. Der Personalbedarf wurde auf rund 200 geschätzt.

Doch das Projekt platzte. Die Betreiber von Online-Plattformen klagten und wehrten sich erfolgreich gegen die Pläne der Bundesregierung. Nun, rund sieben Jahre später, unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Die neue Meldestelle soll jedoch wesentlich mehr Fälle bearbeiten, als es noch 2017 geplant war. 450 Beamte sollen dann rund 720.000 übermittelte Vorgänge pro Jahr prüfen. Plattformbetreiber sind hier künftig verpflichtet, bei „Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person … darstellt, begangen wurde”, die entsprechenden Behörden zu informieren, wie es in dem Digital Services Act (DSA) heißt.

Das BKA nimmt dann eine strafrechtliche Erstbewertung vor und leitet die entsprechenden Vorfälle dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Dieses Verfahren ist – wie erwähnt – auch schon heute Praxis. Es ist jedoch hochumstritten und dürfte nach der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes massenhaft zum Einsatz kommen. Ohne dass eine Strafanzeige vorliegt oder die Staatsanwaltschaft selbst tätig geworden ist, sollen Bürger nun ins Visier der Justiz geraten können. Ähnliches war bisher nur im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung möglich.  Hinzu kommt noch, dass die Bundesregierung den Kampf gegen „Hass“ und gegen „Rechts“ zunehmend an nicht staatliche Stellen auslagert.

Die „Meldestelle REspect!“ erhält über das Programm „Demokratie Leben“ großzügige staatliche Mittel. Zugleich besteht ihr einziger Zweck darin Strafanzeigen wegen mutmaßlich strafbarem „Hass im Netz“ zu stellen. Die Organisation rühmt sich auf ihrer Website damit, bereits mehr als 8.000 Anzeigen beim BKA eingereicht zu haben. Die „Meldestelle REspect!“ ist dabei nur ein Beispiel von vielen. Die Methode, mit der hier vorgegangen wird, ist mehr als fragwürdig. Die Bundesregierung fördert Organisationen, die de facto staatliche Aufgaben wahrnehmen. Diese Organisationen müssen allerdings nur privates Recht gegen sich gelten lassen. Gleichbehandlungsgrundsätze oder ähnliches gilt für ihr Wirken nicht. Sie können mit undurchsichtigen Methoden agieren und sind politisch alles andere als neutral, sondern verfolgen vielmehr eine eigene (linke) Agenda.

Das Verbreiten von Fake News als Straftat

Doch auch mit dem Digitale-Dienste-Gesetz dürfte nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Zahlreiche Politiker fordern, dass die Verbreitung von „Fake News“ zum strafrechtlichen Tatbestand gemacht werden soll.  Der ehemalige niedersächsische Innenminister und heutige Verteidigungsminister Boris Pistorius erklärte etwa im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dass es „verboten werden“ müsse, „öffentlich unwahre Behauptungen die Versorgungslage der Bevölkerung, die medizinische Versorgung oder Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und Therapie von COVID-19 betreffend zu verbreiten.“ Die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová fordert die Einführung eines Fake-News-Paragraphen.

Dieser Straftatbestand würde wohl einem weiten Interpretationsspielraum offenstehen. Wie bei einem solchen Paragraphen etwa die Abgrenzung zur Satire getroffen werden soll, ist fraglich. Ebenso unklar ist, ab welchem „Falschheitsgrad“ eine Behauptung als „Desinformation“ eingestuft werden soll. Da Sprache regelmäßig Sachverhalte vereinfacht oder zuspitzt, ließen sich wohl unzählige Behauptungen als wie auch immer geartete „Falschinformation“ klassifizieren. Doch auch schon heute werden Verfahren – ganz ohne Fake-News-Paragraphen – wegen mutmaßlicher Desinformation eingeleitet.

Aktuell ermittelt der Staatsschutz gegen Veranstalter der seit Corona stattfindenden Montagsproteste in Dresden. Auf der Demonstration wurde eine mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Audiodatei abgespielt, auf welcher sich Tagesschau-Sprecher Jens Riewa für Lügen in der Flüchtlingskrise entschuldigte. Dem Staatsschutz zufolge begründet dies den Verdacht auf Volksverhetzung. Entscheidend für die Ermittlungen sei weniger, was in der Audiospur konkret gesagt wurde, sondern vielmehr, inwiefern durch die Tondatei Desinformationen verbreitet wurden. Mit der Einführung eines weiteren „Gummiparagraphen“ dürfte die strafrechtliche Verfolgung in vergleichbaren Fällen noch einfacher werden.

 Im Kampf gegen „Hass“ und gegen „Rechts“ lässt die Bundesregierung alle Hemmungen fallen. Um diesen Kampf auszuweiten, sollen immer mehr Restriktionen durchgesetzt und sogar Straftatbestände mit großem Interpretationsspielraum eingeführt werden. Das Prinzip der Rechtssicherheit wird zu Gunsten zunehmender staatlicher Willkür aufgeweicht. Und durch die digitalen Wege wird quasi jeder Bürger potenziell zum Fall für den Polizeiapparat.

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