Meinung

Das stille Sterben der Gerechtigkeit

Das stille Sterben der Gerechtigkeit
Aktenberge und Juristenmangel: Der deutsche Rechtsstaat hat aufgehört zu existieren

Das Justizsystem ist dramatisch überlastet, Recht wird zur Glücks- und Nervensache. Währenddessen kommen Verbrecher auf freien Fuß. Die Krise zeichnet sich seit einem Jahrzehnt ab – doch der Staat unternimmt nichts.

von Elisa David

Im März 2020 in Ludwigshafen darf Zoe-Cheyenne Zorn nur 17 Jahre alt werden. Sie wird brutal vergewaltigt, dann gewürgt, später stirbt sie im Krankenhaus. Der damals 17 Jährige Täter Lukas V. wird gefasst, sein Prozess zieht sich knapp zwei Jahre hin, dann wird ein Urteil gesprochen: 10 Jahre Haft im Jugendvollzug wegen Mordes und Vergewaltigung. Sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft legen Revision ein, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig wird. Der Täter bleibt in U-Haft – bis er plötzlich freigelassen wird. Ein Mörder und Vergewaltiger darf ohne Auflagen vorläufig wieder das Leben eines freien Mannes leben. Der Grund: Zu lange Verfahrensdauer. 

Innerhalb des fast zwei jährigen Verfahrens war nur an 57 Tagen verhandelt worden, die Sitzungen an 20 dieser Verhandlungstage hatten weniger als zwei Stunden gedauert. Die Unschuldsvermutung und zwei Jahre Haft ohne Verurteilung vertragen sich nicht gut. Man darf eigentlich nur rechtskräftig verurteilte Menschen ins Gefängnis stecken – die U-Haft stellt nur die Ausnahme dar. Wenn man jemanden also über die Dauer seines Prozesses inhaftiert, ist man es ihm schuldig, den Prozess möglichst schnell durchzuführen. Dieser Grundsatz mag schwer erträglich sein, wenn er so endet wie in diesem Fall. Doch es ist in einem Rechtsstaat elementar, dass der Staat einen Bürger nicht einfach völlig unbefristet ins Gefängnis stecken kann und ihm ein Urteil schuldig bliebt.

Lukas V. war 2022 nicht der einzige mutmaßliche Straftäter, der wegen zu langer Verfahrensdauer freigelassen werden musste. 2023 schlug der Deutsche Richterbund Alarm, die Zahl solcher Fälle würde in Deutschland immer weiter steigen: Insgesamt kamen 2022 mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei, 2021 waren es noch 66 Fälle, 2020 noch 40. In den letzten 5 Jahren sind damit mehr als 300 Tatverdächtige wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots in ihren Verfahren aus der U-Haft entlassen worden. Und das ist nur eine Mindestzahlen, denn lediglich die aufhebenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind dabei dokumentiert. Wie oft an den Landes- und Amtsgerichten solche Maßnahmen ergriffen werden mussten, wird in den Bundesländern gar nicht statistisch erfasst. Die Dunkelziffer könnte ohne weiteres noch um ein vielfaches höher sein.

Aktenberge und Juristenmangel

Für einen Jura-Studenten gibt es kaum etwas spannenderes, als bei einem echten Prozess dabei zu sein. Richter und Anwälte in schwarzen Roben, das Landeswappen an der Wand, alle stehen auf, „Im Namen des Volkes“ – all das ist beeindruckend. Doch dann merkt man bei einer Verhandlung plötzlich auf: Wir schreiben das Jahr 2023 und da vorne wird gerade ein Fall aus 2015 verhandelt. Die Kläger fordern eine Entschädigung für Kosten einer Mietwohnung, in der sie schon längst nicht mehr wohnen. In der Praxis ist das inzwischen Standard. Man hetzt durch Fälle durch, nimmt auf Details schon gar keine Rücksicht mehr, bricht sogar manchmal das Gesetz und doch wird der Aktenstapel nicht kleiner und man kommt einfach nicht hinterher. 

In einer anderen Verhandlung, bei der ich im Gerichtssaal dabei sein durfte, in der es um den möglichen Anspruch auf Bürgergeld ging, erklärt die Richterin dem Kläger: „Ich kann Ihnen bereits jetzt sagen, dass Sie keinen Anspruch haben. Das Gesetz ist sehr eindeutig und hier nicht auf Ihrer Seite. Wollen Sie ein Urteil?“ Wenn er auf das Urteil verzichtet und seine Klage zurückzieht, ist das der Jackpot für sie, dann kann sie sich das ausformulierte Urteil und die zusätzlichen Stunden Arbeit sparen und sich vielleicht zur Abwechslung mal einem Fall aus dem Jahr 2016 widmen. Der Kläger versteht die Frage nicht, also beschließt die Richterin zu urteilen. Immerhin hat er ein Recht darauf.

Recht haben und Recht bekommen, war noch nie das Gleiche. Doch in der Geschichte unseres jungen Rechtsstaates war letzteres vielleicht nie so schwer wie heute. 2022 erreichte die Zahl neuer Strafverfahren mit 5,2 Millionen bundesweit ein Rekordhoch. Ende Juni 2023 meldeten die Ermittlungsbehörden fast 850.000 offene Verfahren, ein Anstieg von 28 Prozent im Vergleich zum Juni im Vorjahr. Im Juli 2023 erging ein Notruf aus der Hamburger Justiz, „Wir sind nur noch bedingt anklagebereit“ titelt die Welt dazu und schildert, in Hamburg hänge Strafverfolgung nur noch vom Zufall ab. Solche Meldungen kommen alle paar Monate schon seit Jahren. Wenn nicht gerade Mörder freigelassen werden, schaffen diese Nachrichten es nicht ins Bewusstsein der Masse. 

Die immer gleiche Leier vom Personalmangel in der Justiz ist zu einem Hintergrundrauschen geworden, das niemand so richtig aufarbeiten will, weil auch niemand so wirklich weiß, was man dagegen machen soll. Immerhin ist Fachkräftemangel ein grundsätzliches Problem, das alle Branchen betrifft. Und jetzt halten die Juristen sich schon wieder für was besonderes? Davon gibt es doch eh viel zu viele. Deshalb bekam es auch kaum einer mit, als im September 2023 die Meldung umging, dass in den neuen Bundesländern 3.000 Richter und Staatsanwälte vor der Pensionierung stehen – je nach Bundesland bedeutet das einen Wegfall von bis zu 50 Prozent innerhalb der nächsten Jahre. 

Politik sieht kaum Handlungsbedarf 

Das Problem ist alt. So alt, dass die Merkel-Regierung sich gemeinsam mit den Bundesländern am 31. Januar 2019 gezwungen sah, den „Pakt für den Rechtsstaat“ zu beschließen. Zu viele Verfahren, zu wenig Stellen, die Justiz galt schon damals als „massiv“ überlastet. 2.000 neue Stellen bundesweit sollten dem Abhilfe schaffen, 220 Millionen Euro wurden investiert. Der Deutsche Richterbund nannte diesen Vorstoß damals einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Justiz“. 2021 hatten Bund und Länder ihre Vorgaben aus dem Pakt erfüllt, teilweise sogar übertroffen. Was ist von dem Meilenstein übrig geblieben? Wie zukunftsfest wurde die Justiz wirklich? 

Trotz Pakt war das darauffolgende Jahr eines der schlimmsten. Wenn die Justiz vor dem Pakt schon massiv überlastet war, dann fehlen einem für die Lage 2022 komplett die Worte. Es ist das Jahr, in dem Lukas V. freikam und nicht der einzige Mörder war, der von der zu langen Verfahrensdauer profitierte. Es ist das Jahr, in dem die neuen Klagen ein Rekordhoch erreichten. Noch ein Jahr später, 2023 fehlen deutschlandweit schon wieder etwa 1.500 Strafrichter und Staatsanwälte. Eine neue Offensive fand danach nicht statt. Wenn es um den Personalmangel und die Überlastung der Justiz geht, gleichen die Vorschläge aus der Politik eine Farce: Digitalisierung, Verhandlungen per Zoom, Künstliche Intelligenz – ganz nach dem Motto: „Wenn man die Aktenberge nicht mehr sieht, sind sie nicht mehr da“. 

Echte nachhaltige Lösungen zu finden ist tatsächlich schwer. Es steht aber zu viel auf dem Spiel, um es deshalb einfach sein zu lassen. Die besten Jura-Absolventen haben oft wenig Interesse daran, in den Staatsdienst zu treten. Die freie Markwirtschaft ist viel attraktiver: Während man in den Großkanzleien ein Einstiegsgehalt erwarten kann, das im Schnitt in die Hunderttausende pro Jahr geht, sieht es bei Richtern und Staatsanwälten mit 48.000 brutto im Jahr eher mau aus. Wer kann, verzichtet auf die Richterroben und nimmt lieber den Maßanzug. Dem Staat bleibt da nur die Wahl: Entweder sie setzen die Attraktivität hoch oder die Erwartungen runter. Er entscheidet sich für letzteres. 

Die ersten Bundesländer, wie etwa Berlin, verzichten schon seit über einem Jahrzehnt auf das Doppel-Prädikat, also die Anforderung, dass die Nachwuchskräfte beide Staatsexamen mit einem Prädikat (9 von 18 Punkten) absolviert haben müssen. Ob darunter die Qualität der Urteile leidet, sei dahin gestellt. Robert Muthmann sagte einmal: „Gegen dumme Richter ist auch ein kluger Anwalt machtlos.“ Fakt ist aber auch, dass jeder Verurteilte oder Verlierer der Meinung ist, einen dummen Richter erwischt zu haben. Tatsache ist aber, dass auch die verringerten Anforderungen noch keine Lösung gebracht haben. Mit dem hohen Arbeitspensum ist das Richteramt auch abseits vom Geld nicht sonderlich attraktiv.

Wer will schon Jura studieren?

Von Johann Wolfgang von Goethe ist der Satz überliefert: „Das Studium der Rechtswissenschaft ist das herrlichste.“ Aber an welche Schule wird heute denn noch Goethe unterrichtet? Seit Jahren nimmt die Zahl der Jura-Studenten kontinuierlich ab und damit auch die Zahl der Volljuristen. Darunter leidet nicht nur die Justiz. Selbst die Großkanzleien, mit ihren guten Gehältern haben inzwischen Probleme, Nachwuchs zu finden. 

Die junge Generation von heute ist in den Verruf gekommen, arbeitsscheu und verzogen zu sein. So gut wie jeder studiert, aber niemand weiß, was er damit mal machen will. Mit den meisten Studiengängen kann man auch nichts machen. Die Abschlüsse kriegt man hinterher geschmissen und dann sitzt man beim Arbeitsamt. Wenn es aber ein Studium gibt, auf das das auch heute nicht zutrifft, dann ist das das Jura-Studium. Nicht, dass die Materie jetzt unbedingt die anspruchsvollste ist. Aber leicht macht hier niemand etwas. Seit 150 Jahren hat sich an der Grundstruktur des Studiengangs kaum etwas verändert. 

Seit Jahrzehnten erzählt man sich über den hohen Leistungsdruck, der unter Jura-Studenten herrscht und einige dazu veranlasst, die Hausarbeiten ihrer Kommilitonen zu löschen oder klausurrelevante Seiten aus den Bibliotheksbüchern zu reißen. Plötzlich geht ein Gerücht über den Streber des Jahrgangs um, er würde sich sein Studium als Stricher finanzieren, kurz danach ist er für Monate verschwunden. Jeder hockt in den Vorlesungen mit Red Bull in der einen und Kaffee in der Hand. Kaum einer hat mehr eine normale Figur, sondern ist entweder zu dünn oder übergewichtig. Die Belastung des Juras-Studiums macht sich in vielen Facetten bemerkbar. So sind während der Examensphase Studenten mit Tape an den Händen ein normaler Anblick, weil sie von dem vielen Schreiben eine Sehnenscheidenentzündung bekommen haben. 

Für viele ist es ein besonderer Reiz, ein Fach wie Jura erfolgreich zu studieren, gerade weil so viele daran verzweifeln. Doch in einer Generation, in der vielen schon von klein auf der Konkurrenzdrang und der Wille zu kämpfen und zu gewinnen, aberzogen wurde, sind das immer weniger. Das Jura-Studium ist immerhin auch mit einem Risiko verbunden: Fällt man endgültig durch das Staatsexamen durch, steht man nach sechs Jahren Studium nur mit Abitur da. Für Abhilfe soll der integrierte Bachelor sorgen, doch der birgt noch mal eigene Tücken. Denn nur mit doppeltem Staatsexamen darf man als Anwalt oder Richter praktizieren. Nur mit Jura-Bachelor ist man im Justizsystem weitgehend nutzlos. Er ist eigentlich als Rettungsschirm gedacht, um mit weniger Existenzängsten ins Examen gehen zu können. Doch viele brechen aus Angst vor dem Staatsexamen trotzdem vorher ab. 

Der künstliche Juristenmangel 

Die Überlastung der Justiz und der Nachwuchsmangel sind bei weitem nicht monokausal. Einige Faktoren sind ein Zeichen unserer Zeit und kaum zu ändern. Um so frustrierender ist es, wenn man feststellen muss, dass einige Faktoren auch künstlich erzeugt wurden. Noch zu Beginn des Jahrtausends war der Begriff der „Juristenschwemme“ geprägt worden. Das Manager Magazin titelte damals: „Ende eines Booms – Wohin mit all den Anwälten?“ Von Mitte der 90er Jahre bis zur Finanzkrise 2007/8 hatte die Welt für Anwälte perfekt ausgesehen. 

Die Legenden von wilden Partys sind überliefert, geschmissen von Wirtschaftskanzleien, bei denen Champagner in Strömen floss und Hummer serviert wurde. Doch mit der Finanzkrise wurden die Mandanten geizig, viele Kanzleien standen vor dem Ruin – und die etlichen Anwälte, die vorher noch in eine florierende Branche gestartet waren, sind mit den Aufträgen nicht mit verschwunden. 2013 kommen auf 499 Bürger ein Anwalt und pro Jahr drängten 3000 neu Zugelassene auf den Markt.

2006 hatte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, federführend der damalige Bildungsminister Hans-Robert Metelmann, eine ganz eigene Art, auf die sich abzeichnende Juristenschwemme zu reagieren. Nur zwei Universitäten im Bundesland, die Universität Rostock und die Universität Greifswald haben eine Juristische Fakultät – seit 2006 darf aber nur noch die Juristische Fakultät in Greifswald Jura unterrichten. „Ein entsprechender Bedarf an Volljuristen im Land und auch bundesweit ist nicht mehr und auch in der absehbaren Zukunft nicht erkennbar“, sagte Metelmann dazu. Bis heute darf die Universität Rostock kein Jura mehr unterrichten. Die Jura-Fakultät ist aber nicht geschlossen. Im Studiengang „Good Governance“ kann eine Mischung aus Jura, Wirtschaft, Politik und Philosophie auf Bachelor und Master studiert werden. 

Man erzählt den Studenten, andere Fakultäten seien neidisch auf diesen Studiengang, weil er praxisnäher wäre. Doch die Realität sieht anders aus: Für Good Governance Studenten ist es schwerer, Praktika zu finden, weil die Anwaltskanzleien mit den Halbjuristen nichts anzufangen wissen. Wenn man das Studium abbricht und Jura studieren will, kann man sich kaum etwas anrechnen lassen. Wenn man als echter Jura-Student in den Good Governance-Studiengang einsteigen will, muss ebenfalls von vorne anfangen. Jetzt hat man wirklich eine nachhaltige Juristenschwemme produziert – lauter Absolventen, die die Wirtschaft nicht braucht. Derweil werden echte Juristen in Mecklenburg-Vorpommern genauso händeringend gesucht, wie im Rest von Deutschland. Greifswald produziert derweil zu wenig Absolventen. Die Landespolitik sieht aber trotzdem keinen Grund, die Rostocker Jura-Fakultät wieder zu eröffnen.

Provokation zur Selbstjustiz

Am Anfang gab es nur Dunkelheit. Dann schuf Gott diesen ganzen Firlefanz von wegen Himmel, Erde, Sterne, Tiere, Pflanzen, bla bla bla. Dann schuf Gott zwei Menschen und sobald die sich vermehrten schlugen sie sich gegenseitig die Köpfe ein. Was die Bibel weglässt, ist dass Gott deshalb schnell den Juristen erschaffen musste, sonst wäre es mit seiner Schöpfung auch ganz schnell wieder vorbei gewesen. Die wenigsten mögen Juristen – in den meisten Fällen verständlicherweise. Doch ohne geht es auch nicht. Wenn wir keine Gesetze haben, schlagen wir uns gegenseitig die Köpfe ein. Gesetze sind die Basis für eine zivilisierte Gesellschaft. 

„Justice delayed is justice denied“, ist eine juristische Maxime die vor allem im englischsprachigen Raum geläufig ist. Es ist unklar woher dieser Satz stammt. Der Grundsatz war etwas anders formuliert bereits in der Magna Carta von 1215 enthalten, manche führen ihn auf die „Sprüche der Väter“ (hebräisch: Pirqe Avot) zurück, eine spätantike jüdische Sammlung, die Fragen der Ethik behandelt. Darin steht grob übersetzt geschrieben: „Unsere Rabbis lehrten uns: Das Schwert kommt in die Welt, weil die Gerechtigkeit verzögert und die Gerechtigkeit verweigert wird.“

Die Juristerei ist kein Selbstzweck. Wir haben unsere Waffen an den Staat abgegeben, unter der Bedingung, dass er uns vor Unrecht verteidigt. Ob das der Schutz vor einer tatsächlichen Gefahr ist oder die Durchsetzung von Ansprüchen. Zwingende Voraussetzung für einen Rechtsstaat ist, dass die Bürger in ihm vertrauen und ihre Konflikte unter das Schwert der Justitia stellen, nicht ihr eigenes. Doch werden die Väter von vergewaltigten und ermordeten Töchtern noch in den Rechtsstaat vertrauen, wenn ihr Mörder frei herum läuft? Wie lange wartet man darauf, dass das Gericht eine Forderungen bestätigt, bis man sich einen Baseball-Schläger schnappt und selbst beim Schuldner vorbeischaut? 

Das Vertrauen in den Rechtsstaat steht ohnehin schon auf wackligen Beinen. Straftaten werden nicht zur Anzeige gebracht, weil man glaubt, dass ja eh nichts darauf folgt. Viele erwägen Klagen oder überhaupt rechtliche Schritte nicht, weil sie ja eh kein Recht bekommen werden. Wenn der Staat den Rechtsstaat und die Demokratie schützen will, dann braucht er sich keine Grundgesetzänderungen für das Bundesverfassungsgericht ausdenken. Dann muss er bei den Amtsgerichten anfangen. Das ist seine Pflicht, seine Existenzberechtigung. Ansonsten bricht mit dem Rechtsstaat die gesamte Ordnung in sich zusammen. 

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