Für ein Verbrechen, auf das eine Höchststrafe von zehn Jahren steht, erhielt der CSD-Attentäter Bewährung. Er kam sofort auf freien Fuß – zwei Monate vor dem Terroranschlag. Es ist ein Muster deutscher Justiz. Eine Analyse.
von Frank Hauke
Sie gehören zur absoluten Ausnahme: Richter, die den möglichen Strafrahmen ausschöpfen oder sich wenigstens nicht an dessen unteren Rand bewegen. Die Regel ist dagegen, dass selbst für schwere Verbrechen, wie Gruppenvergewaltigungen Bewährungsstrafen ausgesprochen werden.
Und wenn es die Möglichkeit gibt, zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu entscheiden, wählen die Gerichte fast immer das milde Jugendstrafrecht – auch bei Verbrechern, die längst volljährig sind.
Im Fall von Abdul Ballout hat sich das nicht zum ersten Mal als fatal herausgestellt. Zweieinhalb Monate vor dem Terroranschlag auf den CSD, am 12. Mai, verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der spätere Terrorist kam nach dem Urteil sofort aus der Untersuchungshaft frei.
Bewährungs- statt Höchststrafe
Dazu muss man wissen: Allein auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat steht eine Höchststrafe von zehn Jahren. Nach dem milderen Jugendstrafrecht sind es fünf Jahre. Abdul Ballout war 20 Jahre alt, als er das Verbrechen beging. Der Libanese mit deutscher Staatsangehörigkeit plante die Gewalttat nicht etwa am Schreibtisch, sondern wurde sehr konkret aktiv.
Im vergangenen Jahr versuchte er mehrmals, mit dem Islamischen Staat Terrorakte zu verüben. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft reiste Ballout dafür in die Türkei. Zunächst probierte er, von dort ins afrikanische Mauretanien weiterzufliegen. Als das misslang, begab er sich wenig später in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen“.
Nach Gesprächen mit IS-Mittelsmännern wurde er gefasst, drei Monate ins Gefängnis gesteckt und nach Berlin zurückgeführt, wo er im November direkt vom Hauptstadtflughafen BER in Untersuchungshaft kam.
Gericht schickt Gefährder zu Sozialarbeitern
Er hätte in der deutschen Hauptstadt dann durchaus nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können. Das ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Stattdessen erhielt Ballout die Bewährungsstrafe. Eine ähnlich angenehme Erfahrung mit der Justiz hatte er schon 2022 gemacht. Dasselbe Gericht erteilte ihm wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung lediglich eine jugendrichterliche Weisung.
Neben der Bewährungsstrafe wurde ihm vor zweieinhalb Monaten auferlegt, Gesprächstermine bei einer Beratungsstelle für „Deradikalisierung und Extremismusprävention“ wahrzunehmen. Die Justiz lagerte das Problem eines islamischen Gefährders an Sozialarbeiter aus.
Dort fühlte man sich mit dem 21jährigen schnell überfordert und stellte nach zwei Gesprächen fest, dass sich der Mann nicht „deradikalisieren“ lasse. Denn er zeigte keine Bereitschaft, über seine Ideologie zu sprechen. Ein drittes Gespräch am heutigen Montag hätte die Therapie beendet. Dazu kam es nicht mehr, weil Polizisten den Terroristen am Sonntag in einer Berliner Kleingartenkolonie erschossen (JF berichtete).
Hinter solchen Urteilen steckt die naive und oft politisch motivierte Hoffnung deutscher Richter, auch schwere Straftäter durch gutes Zureden auf den Pfad der Tugend zu bringen. Im Mittelpunkt ihres Denkens steht allein der Verbrecher – nicht die Allgemeinheit, auf die dieser losgelassen wird. Im Fall Abdul Ballout bezahlte das eine Person mit dem Leben, 29 weitere mit zum Teil lebensgefährlichen Verletzungen.
„Kuscheljustiz“ und „Kulturrabatt“
Von „Kuscheljustiz“ und einem „Kulturrabatt“ zu sprechen, scheint in solchen Fällen nicht übertrieben. Auch viele Abschiebungen scheitern trotz eindeutiger Rechtslage und zum Teil begangener Straftaten an deutschen Gerichten. Bezahlt werden die Rechtsanwälte der Ausreisepflichtigen vom Steuerzahler. Die linksradikale Ideologie „Kein Mensch ist illegal“ beherrscht vielfach die Justiz.
Die volle Härte des Gesetzes, nach der Politiker alibihaft so gern rufen, spüren oft nur Ärzte und Richter, die sich der Corona-Politik widersetzten, Maskenatteste ausstellten oder die Maskenpflicht in Schulen aufhoben. Sie verloren ihre Zulassungen und sitzen zum Teil heute noch im Gefängnis. Oder Steuerhinterzieher, die nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil künftig für bis zu 15 Jahren hinter Gittern verschwinden sollen.

Abdul Ballout posierte nach seiner Freilassung in sozialen Netzwerken sogar mit einer Pistole – doch wieder schritt der Rechtsstaat nicht konsequent ein. Als eine Hausdurchsuchung ergab, dass es keine scharfe Schusswaffe war, ließ die Justiz den Fall auf sich beruhen. Die eindeutige Drohung des späteren Attentäters wurde ignoriert.
Justiz ist Teil des Staatsversagens
Deutschland hat ein Problem mit islamischen „Gefährdern“ – in der Bundesrepublik laufen laut Verfassungsschutz 450 von ihnen frei herum, obwohl man sie kennt. Ermittler sprechen von „Zeitbomben“. Hinzu kommen 9.110 gewaltorientierte Islamisten. Sie alle stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, doch schützen kann oder will man die Menschen nicht vor ihnen. Auch das Phänomen der sogenannten „Intensivtäter“ ist hausgemacht. „Intensivtäter“ bringen nur Gesellschaften hervor, die Verbrecher trotz zahlreicher Straftaten nicht ins Gefängnis schicken.
Wie hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nach dem CSD-Anschlag gesagt? Die Veranstaltung sei sehr gut gesichert worden, aber: „Absolute Sicherheit gibt es nicht.“ Er verschweigt, dass der Staat sie erhöhen könnte, wenn er Täter nicht unkontrolliert ins Land lassen, sie konsequent abschieben oder eben auch zu langen Haftstrafen verurteilen würde. Die Justiz stellt sich immer mehr als Teil dieses Staatsversagens heraus, nicht als Lösung.

🆘 Wir können nur mit Ihrer Hilfe überleben!
Uns fehlen aktuell noch 73.000 von 110.000 Euro. Wenn Ihnen gefällt, was wir tun, dann zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl – einmalig oder regelmäßig. Die Höhe bestimmen Sie!











