Für ein Verbrechen, auf das eine Höchststrafe von zehn Jahren steht, erhielt der CSD-Attentäter Bewährung. Er kam sofort auf freien Fuß – zwei Monate vor dem Terroranschlag. Es ist ein Muster deutscher Justiz. Eine Analyse.
von Frank Hauke
Sie gehören zur absoluten Ausnahme: Richter, die den möglichen Strafrahmen ausschöpfen oder sich wenigstens nicht an dessen unteren Rand bewegen. Die Regel ist dagegen, dass selbst für schwere Verbrechen, wie Gruppenvergewaltigungen Bewährungsstrafen ausgesprochen werden.
Und wenn es die Möglichkeit gibt, zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu entscheiden, wählen die Gerichte fast immer das milde Jugendstrafrecht – auch bei Verbrechern, die längst volljährig sind.
Im Fall von Abdul Ballout hat sich das nicht zum ersten Mal als fatal herausgestellt. Zweieinhalb Monate vor dem Terroranschlag auf den CSD, am 12. Mai, verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der spätere Terrorist kam nach dem Urteil sofort aus der Untersuchungshaft frei.
Bewährungs- statt Höchststrafe
Dazu muss man wissen: Allein auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat steht eine Höchststrafe von zehn Jahren. Nach dem milderen Jugendstrafrecht sind es fünf Jahre. Abdul Ballout war 20 Jahre alt, als er das Verbrechen beging. Der Libanese mit deutscher Staatsangehörigkeit plante die Gewalttat nicht etwa am Schreibtisch, sondern wurde sehr konkret aktiv.
Im vergangenen Jahr versuchte er mehrmals, mit dem Islamischen Staat Terrorakte zu verüben. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft reiste Ballout dafür in die Türkei. Zunächst probierte er, von dort ins afrikanische Mauretanien weiterzufliegen. Als das misslang, begab er sich wenig später in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen“.
Nach Gesprächen mit IS-Mittelsmännern wurde er gefasst, drei Monate ins Gefängnis gesteckt und nach Berlin zurückgeführt, wo er im November direkt vom Hauptstadtflughafen BER in Untersuchungshaft kam.
Gericht schickt Gefährder zu Sozialarbeitern
Er hätte in der deutschen Hauptstadt dann durchaus nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können. Das ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Statt












