Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Deutschen erhoben, der im Donbass aufseiten der Donezker Volksrepublik gekämpft hat, nicht aber wegen des Todes einer deutschen Familie in Gaza. Zeit, einen Blick auf den Generalbundesanwalt zu werfen.
von Dagmar Henn
Vielleicht hat Bundesjustizminister Marco Buschmann nur das Gefühl, nicht genug für die Zerstörung jeder Rechtsstaatlichkeit in Deutschland getan zu haben – Innenministerin Nancy Faeser ist ihm auf jeden Fall mehr als eine Nasenlänge voraus. Aber er gibt sich Mühe. Und er hat sich anscheinend qualifizierte Hilfe dabei geholt – der von ihm im April eingesetzte Generalbundesanwalt Jens Rommel macht sich jedenfalls schon deutlich unangenehm bemerkbar.
Mit zwei Entscheidungen fällt er jedenfalls auf. Und beide sind gerade vor dem Hintergrund seiner Biografie, wenn man es freundlich sagen will, auffällig. Denn er müsste es besser wissen. Es gibt bestimmte Dinge, die er erkennen müsste.
Jens Rommel, gebürtiger Ravensburger, war nämlich vier Jahre lang Leiter einer sehr speziellen Abteilung der deutschen Justiz: der “Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen”. Zugegeben, über Jahrzehnte hinweg war diese Behörde eher damit beschäftigt, die Verdächtigen nicht finden zu lassen; dass beispielsweise mehr oder weniger die gesamte Kriminalpolizei der Nazizeit in den Einsatzgruppen damit beschäftigt war, Morde zu begehen, hat man in der Bundesrepublik praktischerweise erst in dem Moment “entdeckt”, als die meisten Täter längst unter der Erde lagen. Auf den Gedanken, den Urteilsspruch des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, dass die SS in Gänze – mit allen Unterorganisationen – eine verbrecherische Organisation war, die Mitgliedschaft allein also genug Anlass für eine Strafverfolgung gegeben hätte, kam man ohnehin nicht. Und in Momenten, in denen Aussagen aus dieser Behörde wichtig gewesen wären, beispielsweise als man aus dem Heydrich-Mitarbeiter Hanns Martin Schleyer ein ganz unschuldiges Opfer machte, weil ihn die RAF entführt hatte, war aus dem Ludwigsburger Laden nichts zu hören.
Nun, im Jahr 2015, als der Oberstaatsanwalt Jens Rommel die Stelle dort antrat, galt zumindest offiziell, dass man nun endlich die letzten noch lebenden Täter vor Gericht stellen wollte. Aber ungeachtet dessen, was Rommel in dieser Tätigkeit erreicht hat – der Umgang mit den Akten in Ludwigsburg sollte zumindest eine recht konkrete Vorstellung vermitteln, woran man Nazis erkennen kann und wie sie sich verhalten (haben).
Nur, in seiner aktuellen Tätigkeit lässt Rommel genau davon nichts erkennen, im Gegenteil. Nehmen wir den ersten Punkt, die Untätigkeit. Ein Detail, über das ich nur stolperte, weil heute die Bundesregierung so vehement auf die Hinrichtung eines Deutschen im Iran reagierte. Wie, dachte ich mir, sieht es eigentlich aus mit deutschen Opfern in Gaza, von denen man wenig bis gar nichts hört? Interessanterweise gab es vor zwei Wochen da einen Ausreißer in der Berichterstattung: Das ZDF berichtete in einer Reportage über eine deutsch-palästinensische Familie, die bei einem israelischen Angriff in Gaza ums Leben kam. Richtig, die ganze Familie, sechs Personen insgesamt.
“Mit seiner Frau und den vier Kindern war der Deutsch-Palästinenser Youssef Abujadallah im September 2023 nach Gaza gereist. Kurz vor dem Antritt seiner neuen Stelle als Arzt auf einer Dortmunder Intensivstation wollte die Familie Eltern und Geschwister besuchen.”
Dann saßen alle sechs in Gaza fest. Vater, Mutter und vier Söhne: Salahuddin (10), Mohammed (8), Abulrahman (3) und Omar (neun Monate). Alle sechs starben am 25. Oktober 2023, als eine israelische Rakete das Haus traf, in dem sie sich befanden. Überraschenderweise befragt das ZDF sogar einen Völkerrechtler, Alexander Schwarz, der die Familie vertritt. “Bei der Familie Abujadallah handele es sich um sechs deutsche Staatsbürger, die bei einem möglicherweise völkerrechtswidrigen Angriff ums Leben gekommen seien”, so Alexander Schwarz.
“Es gebe daher eine Ermittlungspflicht der Bundesanwaltschaft. Diese aber habe verlautbaren lassen, dass sie sich selbst für nicht zuständig betrachte.”
Nun, unverkennbar gibt es Deutsche unterschiedlicher Qualität, und sechs Deutsch-Palästinenser erreichen bei Weitem nicht das Gewicht eines Deutsch-Iraners, selbst wenn ihnen niemand eine Straftat vorwerfen kann. Verantwortlich für das Nichthandeln












