Meinung

Gesinnungsjustiz: „Volksverhetzung“ wird zum Gummi-Tatbestand

Gesinnungsjustiz: „Volksverhetzung“ wird zum Gummi-Tatbestand
„Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen“ – der weitreichende Vorschlag von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil.

Der Volksverhetzungsparagraf des Strafgesetzbuches wird bis ins Uferlose ausgedehnt und soll den neuen Machthabern in Berlin augenscheinlich dazu dienen, Kritiker und unliebsame Meinungen aus dem Weg zu räumen.

von Alexander Schwarz

Die Aktion vom Freitag, als eine scheidende linksradikale Innenministerin am letzten Tag ihrer verhängnisvollen Amtszeit ein „Gutachten“ einer von ihr abhängigen Behörde, das die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ einstuft, an ausgewählte Medien, nicht aber an die AfD oder an die Öffentlichkeit weitergab, ohne es selbst von ihrem Ministerium zu prüfen, hat ein weiteres Mal unterstrichen, wie sehr das regierende Parteienkartell sich den gesamten Staat zur Beute gemacht hat und ihn nach ihrem Gutdünken missbraucht. Dies umfasst alle Bereiche – Behörden, Bundestagsgremien und auch die Justiz. Es hagelt mittlerweile Willkürgesetze gegen „Hass und Hetze“ oder wegen Beleidigungen von Politikern, die inhaltlich so vage sind, dass sie völlig der Auslegung durch Behörden und Gerichte unterliegen.

Dazu gehört auch der seit 1960 geltende Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches, der in den letzten Jahren immer weiter verschärft wurde, ohne dadurch inhaltlich irgendwie klarer geworden zu sein. Im Gegenteil: er ist ein rein reines pseudojuristisches Instrument zur potentiellen Verfolgung der Opposition oder genauer: von allen nicht-linken Meinungsäußerungen geworden. Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde mehrfach wegen angeblicher „Volksverhetzung“ verurteilt, weil er die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Höcke wurde ein Strick daraus gedreht, dass dies ein von der SA verwendeter angeblicher “Leitspruch” gewesen sei, was deutsche Gerichte zum elementaren Bestandteil der Allgemeinbildung erklärten.

Zur Allzweckwaffe verkommen

Dabei war der Ausspruch vor und nach dem Dritten Reich, bis in jüngste Vergangenheit, immer wieder von zahlreichen öffentlichen Personen völlig selbstverständlich genutzt worden; selbst renommierte Wissenschaftler, die sich seit Jahrzehnten mit dem Nationalsozialismus beschäftigen, sagten vor Gericht aus, der NS-Kontext sei ihnen unbekannt gewesen. Selbst der Nachweis, dass der Spruch bis tief ins 19. Jahrhundert zurückreich und von politischen Richtungen aller Couleur verwendet wurde, einschließlich linker Journalisten, verfing nicht – denn wenn etwas von der AfD kommt, muss es anders gemeint sein. Wenn es darum geht, rechte Politiker und andere Personen wegen „Volksverhetzung“ vor Gericht zu zerren und damit öffentlichkeitswirksam zu kriminalisieren, sind alle Mittel recht.

Der Strafrechtler Udo Vetter erklärte, früher sei der Volksverhetzungsparagraph klar definiert und verständlich gewesen, doch mittlerweile sei er zu einer Allzweckwaffe verkommen. Durch die ständige Ausweitung sei er so unübersichtlich geworden, dass teilweise selbst für Juristen kaum noch nachvollziehbar sei, „was genau im Gesetz eigentlich steht“. Diese Unklarheit eröffne dann die Möglichkeit, „nahezu jede Aussage irgendwie unter den Paragraphen zu fassen – nach dem Motto: Das wird schon irgendwo hineinpassen.“ Eigentlich war die Strafvorschrift des Paragraph 130 Strafgesetzbuch  Reaktion auf die Abgründe der NS-Herrschaft und sollte in der Bundesrepublik bestrafen, wer „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, die Menschenwürde anderer angreift, indem er zu „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufstachelt, zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“ gegen sie auffordert oder sie „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

Geltungsbereich ins Uferlose ausgedehnt

Heute jedoch sei der Tatbestand der Volksverhetzung, so Vetter weiter, „nicht einmal mehr nur ein Gummiparagraph“, sondern eine Norm, von der man sagen müsse, dass sie ein zentrales Prinzip des Strafrechts verletzt: Denn das Strafgesetzbuch basiere auf dem Gedanken, dass ein Bürger im Voraus erkennen können muss, ob sein Verhalten strafbar ist. Wer ins Gesetz blicke, müsse verstehen können, was erlaubt ist – und was nicht. Erweitert und modifiziert worden sei der Paragraf 130 immer dann, wenn Gerichte entschieden, dass eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und keine Volksverhetzung sei, ihn in den Augen der Politik also zu eng ausgelegt hätten.

Die Folge ist, dass jeder, der etwa die Migrationspolitik kritisiert oder einen Politiker auch polemisch angreift, damit rechnen muss, wegen „Volksverhetzung“ belangt zu werden, obwohl der ursprüngliche Sinn des Gesetzes damit mittlerweile auf den Kopf gestellt und sein Geltungsbereich ins Uferlose ausgedehnt wird. Gegenüber unliebsamen und renitenten Privatpersonen erfüllt die “Volksverhetzung” damit genau das, was die Einstufung “gesichert rechtsextrem” bei Parteien und Organisationen leisten soll: Eine pseudoobjektive Attribuierung, die als Etikett haften bleibt, ohne dass man sich lange mit Inhalten auseinandersetzen muss. Diese Spruchpraxis deutscher Gerichte, auf teils abenteuerliche staatsanwaltschaftliche Anklagen hin legitime Äußerungen als “Volksverhetzung” zu kriminalisieren,  gefährdet zunehmen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das dabei in der Rechtsprechung oft als geringer eingestuft wird.

Unverhältnismäßige Methoden und Einschüchterungen

Vetter, der regelmäßig Mandanten vertritt, die davon betroffen sind, verweist auf die Bundeskriminalamt eigens eingerichtete “Cybercrime-Einheit” gibt, in der 30 bis 40 Beamte Tag und Nacht Kommentarspalten durchforsten und dort gezielt nach potenziell strafbaren Äußerungen suchen. „Letztendlich kommt dann der alte stalinistische Grundsatz zum Einsatz: ‚Bestrafe einen – erziehe hundert‘“, so Vetter. „Wenn man sich anschaut, was da aktuell geschieht – etwa, dass Staatsanwaltschaften personell aufgestockt werden, um gezielt Fälle von Politikerbeleidigung oder ähnlichen Delikten zu verfolgen –, dann ist das ganz klar: Es handelt sich um einen Repressionsapparat. Und ein solcher Apparat kann gar keine andere Funktion haben. Seine Aufgabe ist nicht Aufklärung, sondern Abschreckung“, so sein Fazit. Es entstehe „ein immer engeres Netz strafrechtlicher Risiken”, das sich um die noch verbliebene Meinungsfreiheit legte. Kommentare würden teils bewusst missverstanden, um daraus Anklagen formulieren zu können.

Diese Entwicklung verweist einmal mehr auf einen Gesinnungsstaat, der nicht gegen reale Probleme kämpft, sondern notorisch in seinen Kernaufgaben versagt – und gegen die eigenen Bürger, wenn sie dieses Versagen anprangern, mit unverhältnismäßigen Methoden und Einschüchterungen vorgeht. Es fehlt an Sicherheitskräften, um der allgegenwärtigen und wachsenden Gefahr von Anschlägen sowie explodierender Migrantenkriminalität Herr zu werden – doch das BKA hat Dutzende von Beamten übrig, um das Internet nach völlig harmlosen Leserkommentaren zu durchsuchen, aus denen sich eine angebliche Gefährdung des öffentlichen Friedens konstruieren lässt. Derweil können Terrorakte in Deutschland wenn, dann nur noch vereitelt werden, wenn Hinweise darauf von ausländischen Geheimdiensten kommen – weil der Linksstaat mit der Verfolgung der eigenen Bürger ausgelastet ist. Und das alles wegen der ideologischen Verblendung und schäbigen Machtgier einer abgehalfterten Politkaste, die alles daran setzt, um die inner- und außerparlamentarische Opposition mundtot zu machen.


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