Noch immer sind einige Fragen beim Zerwürfnis zwischen Scholz und Lindner offen. Was erwartete der Kanzler konkret von seinem Finanzminister und wäre dies mit dessen Amtseid vereinbar gewesen?
von Ulrich Vosgerau
Was ist am Mittwoch, den 6. November 2024 passiert? In den Abendstunden ist bekanntlich die Ampelkoalition zerbrochen. Wie es letztlich hierzu kam, wird seitens des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) wie durch den bisherigen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), den er am Abend entlassen hatte, in der Sache durchaus übereinstimmend berichtet.
Strenggenommen kann der Bundeskanzler einen Bundesminister nicht unmittelbar selbst entlassen, sondern muß dem Bundespräsidenten die Entlassung vorschlagen. So sieht es Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes vor. Der Bundespräsident muß dem „Vorschlag“ dann allerdings nachkommen. Trotz der übereinstimmenden Schilderungen der Ereignisse bleiben gewisse Fragen offen.
So erklärte Lindner in mehreren öffentlichen Stellungnahmen, unter anderem im ZDF, der Kanzler habe in der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses schließlich ultimativ von ihm verlangt, „die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen“ beziehungsweise „aufzuheben“. Aus seiner Sicht hätte das jedoch eine Verletzung seines Amtseides (Art. 64 Abs. 2 i.V.m. 56 GG) bedeutet. Dies wird vonseiten des Bundeskanzlers offenbar in der Sache bestätigt.
Scholz attestiert Linder charakterliche Mängel
Scholz soll Lindner im Hinblick auf die nächsten Aktivitäten einer fortbestehenden Ampelkoalition ein „Angebot“ unterbreitet haben. Es ist die Rede von einem Sammelsurium verschiedener wirtschaftspolitischer Maßnahmen sowie der Forderung eines „Überschreitungsbeschlusses“ mit Blick auf die grundgesetzliche Schuldenbremse in Höhe von 12,5 Milliarden Euro, die aus dem Haushalt ausgelagert werden sollten. Dabei hatte Scholz wohl die Unterstützung der Ukraine im Sinn – von militärischer Hilfe bis zur Unterbringung und Unterstützung von Flüchtlingen in Deutschland. Lindner lehnte dies jedenfalls ab.
Scholz begründete die Entlassung Lindners am späteren Abend dann mit einer in der bisherigen Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik beispiellosen öffentlichen Erklärung. In dieser zog er über seinen ehemaligen Finanzminister öffentlich geradezu her und führte die unterschiedlichen haushaltspolitischen Vorstellungen auf vermeintliche charakterliche Mängel Linders zurück. Am Sonntag abend griff er das Thema in der ARD-Sendung „Maischberger“ erneut auf: Lindner habe versucht, die Milliardenhilfen für die Ukraine „auf Kosten der Bürger dieses Landes“ zu finanzieren. „Na, auf wessen Kosten denn sonst?“, fragte sich vermutlich nicht nur „Cicero“-Redakteur Ferdinand Knauß.
Zur Sache selbst führte der Kanzler noch am Mittwoch abend aus: Lindner habe sich „einer Lösung, einem Kompromißangebot verweigert“. Nämlich welchem? „Das Grundgesetz sieht in Artikel 115 ausdrücklich vor, in einer außergewöhnlichen Notsituation einen Überschreitungsbeschluß zu fassen.“ Denn: „Wenn eine Notsituation vorliegt, dann aber hat die Bundesregierung nicht nur das Recht zu handeln. Dann ist Handeln Pflicht.“
Haushaltsrecht ist Königsrecht des Parlaments
Das Problem an der in der Sache ja durchaus übereinstimmenden Darstellung ist aber, daß es verfassungsrechtlich nicht Sache des Bundesfinanzministers ist, die Schuldenbremse des Grundgesetzes „auszusetzen“ oder „aufzuheben“ – auch wenn Lindner selbst es so formuliert hat. Denn jeder weiß: Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments, die Keimzelle parlamentarischer Rechte gegenüber der (ursprünglich königlichen) Verwaltung.
Zur Überschreitung der Kreditobergrenzen des Grundgesetzes ist daher – sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen, nämlich eine Naturkatastrophe oder eine anderweitige außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht, erfüllt sind – ein Bundestagsbeschluß mit Mehrheit der Mitglieder des Bundestages („Kanzlermehrheit“; Art. 115 Abs. 1 Satz 6, Art. 121 GG) erforderlich. Was hat also der Bundeskanzler vor diesem Hintergrund in Wahrheit und ganz genau von Finanzminister Lindner verlangt?
Denkbar und nicht fernliege









