Deutschland

Zustände wie in einer Bananenrepublik: Merkels befangene Verfassungsrichter

Zustände wie in einer Bananenrepublik: Merkels befangene Verfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter und Angela Merkel

Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig, sie ist nicht frei von politischer Einflussnahme. Die sich immer wiederholenden Verlautbarungen über eine angeblich unabhängige Justiz, über eine dritte Gewalt neben der Legislative und Exekutive – diese Behauptungen sind schlicht falsch. Die mafiös organisierten und kriminell agierenden Berliner Parteien haben sich längst die Justiz einverleibt.

von Paul Rosen

Das Bundesverfassungsgericht gehört bisher zu den angesehensten Institutionen des deutschen Staates. Daß sich dies möglicherweise bald ändern könnte, hat auch mit dem Verhalten der Richter selbst zu tun. Unisono ließen sie sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Abendessen und zu geselliger Runde ins Kanzleramt einladen – einige Tage bevor der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Kanzlerin wegen Verletzung ihrer Neutralitätspflicht zu entscheiden hat.

Der sicherlich nur kleine Vorgang wirft ein großes Schlaglicht auf eine zunehmende Verwischung der Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative.

 Von einer ernsten Trennung der ersten und zweiten Gewalt mag ohnehin niemand mehr ernsthaft reden. Angehörige der Bundesregierung und die Kanzlerin dürfen selbstverständlich ihr Bundestagsmandat behalten, womit es zu einer Vermischung von Regierung und Parlament kommt.

Die Zwitterstellung der etwa drei Dutzend Parlamentarischen Staatssekretäre, deren Regierungsamt an ihr Bundestagsmandat gekoppelt ist, führt zu einer weiteren Vermischung der ersten und zweiten Gewalt. In dieser Legislaturperiode haben die Bundestagsabgeordneten auch nicht ein einziges Mal gegen die Regierung gestimmt, die die Vorlagen für das Parlament am liebsten auch selbst schreibt.

Verletzung der Neutralitätspflicht

Was bleibt, ist die Unabhängigkeit der Justiz. Sie ist in der deutschen Volksseele tief verankert. Selbst heute noch kennt man die Legende vom Müller von Sanssouci, der von Friedrich II. enteignet werden sollte und auf die Drohungen des Königs mit entschädigungsloser Enteignung mit der Bemerkung reagiert haben solle, es gebe ja noch das Kammergericht in Berlin.

Ob so ein Satz heute noch eine analoge Anwendung auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe finden würde, darf nicht erst seit dem Dinner mit Merkel bezweifelt werden. Bei dem jetzt anhängigen Verfahren geht es um eine Reaktion der Kanzlerin auf die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Regierungschef im Februar 2020, die mit Stimmen von CDU und AfD erfolgte sein dürfte. Die Kanzlerin hatte damals während einer Reise durch Südafrika auf einem Flughafen erklärt, „daß dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muß“.

Die AfD sieht in Merkels Äußerung eine Verletzung der Neutralitätspflicht der Bundeskanzlerin, die sich nicht in Angelegenheiten anderer politischer Ebenen einmischen darf. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärt dazu, „daß sich die Vorsitzende des Zweiten Senats (Doris König) und wohl auch weitere Richter desselben drei Wochen vor dieser mündlichen Verhandlung mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch deren Kosten zum Abendessen treffe