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Richter Dettmar im Interview: „Es waren sehr, sehr belastende Jahre“

Richter Dettmar im Interview: „Es waren sehr, sehr belastende Jahre“
Christian Dettmar, ehemaliger Familienrichter am 30. Juli 2025

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat seinen Job verloren und steht vor dem Nichts. Er wurde wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt, weil er in einem Urteil zum Maskenzwang Formfehler beging: Er hätte zu seiner Kommunikation mit den Betroffenen Aktenvermerke anlegen müssen. Plötzlich stand er als Verschwörer da. Keine Instanz beschäftigte sich mit der Sache an sich. Die von Dettmar angeforderten Gutachten wurden nicht gewürdigt– obwohl die RKI-Files und andere wissenschaftliche Erkenntnisse die Fragwürdigkeit der Maßnahmen im Nachhinein vollumfänglich bestätigten. Protokoll eines Falls, bei dem man den Glauben an die Gerechtigkeit verlieren könnte.

Herr Dettmar, wie sind Sie dazu gekommen, richterliche Anordnungen gegen den Maskenzwang und die Testpflicht in Schulen zu erlassen?

Ende 2020, Anfang 2021 sind immer wieder Eltern an mich herangetreten, manchmal in Sitzungspausen von Verhandlungen oder bei anderen Gelegenheiten. Sie haben mich gefragt, ob man nicht irgendetwas gegen diese Maßnahmen in den Schulen tun kann, die ihre Kinder und indirekt auch die Eltern extrem belasten. Ich hatte mich mit dem Thema bereits beschäftigt. Ich bin Anfang 2021 gemeinsam mit einem Kollegen hier aus Weimar dem Netzwerk „Kritische Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) als Gründungsmitglied beigetreten. Um eine rechtliche Maßnahme zu erwirken, kann ein Betroffener eine „Anregung“ einreichen.

Irgendwann hatte ich eine Anregung auf dem Tisch von einer Mutter, die zwei Söhne hier in zwei Weimarer Schulen hatte. Einen im Grundschulalter und einen in einer Regelschule, also in einer weiterführenden Schule. Sie hat angeregt, dass die Maßnahmen überprüft werden. Es ging um den Maskenzwang und das Testen. Ich habe das gemacht, was ich schon oft in meiner Berufskarriere gemacht habe. Ich habe ein einstweiliges Anordnungsverfahren eingeleitet und parallel dazu auch ein Hauptsacheverfahren. In dem Hauptsacheverfahren habe ich drei Gutachten eingeholt, nämlich von der Hygiene-Professorin Ines Kappstein, der Biologin Ulrike Kämmerer und dem Psychologen