Deutschland

Wahlrechtsreform: Das Schurkenstück der Bundesregierung

Wahlrechtsreform: Das neue Schurkenstück der Bundesregierung
Wahlrechtsreform: Das Ende des demokratischen Deutschlands, wie wir es kennen

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform gestimmt, die faktisch eine fast totale Entwertung der Erststimme bei Bundestagswahlen bedeutet. Die neuen Regeln zum Wahlrecht zementieren eine totalitäre Parteiendiktatur und machen es zukünftig so gut wie unmöglich, dass parteilose Direktkandidaten oder parteiintern umstrittene Rebellen, sowie Regionalparteien in den Deutschen Bundestag einziehen.

von Sven Reuth

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform gestimmt, die faktisch eine fast totale Entwertung der Erststimme bei Bundestagswahlen bedeutet. Die „Reform“ bedeutet eine weitere Stärkung der Parteiendiktatur und macht es künftig unmöglich, dass parteilose Direktkandidaten oder parteiintern unstrittene Rebellen in den Bundestag kommen.
Erststimme wird entwertet

Der Kern dieser Reform besteht darin, dass bei künftigen Bundestagswahlen der jeweilige Wahlkreissieger nicht mehr automatisch in den Bundestag kommt. Dies gilt nur für die Wahlkreissieger, die die jeweils besten Erststimmenergebnisse für ihre Partei einfahren. Faktisch wird das bedeuten, dass gerade aus den wegen der starken Ergebnisse der AfD-Kandidaten heftig umkämpften mitteldeutschen Wahlkreisen kaum mehr Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, da die Rennen hier knapp sind und der Sieger häufig mit einer verhältnismäßig niedrigen relativen Mehrheit gewinnt.

Direktkandidaturen lohnen sich also nur noch in den jeweiligen Parteihochburgen, so für die CDU im niedersächsischen Wahlkreis Cloppenburg oder für die SPD im Wahlkreis Aurich-Emden. Schon das widerspricht dem Demokratiegedanken, denn wirklich bewähren müssen sich Kandidaten ohnehin nur dort, wo eine echte Konkurrenz um das Direktmandat herrscht und deshalb intensive Wahlkämpfe vor Ort geführt werden müssen. Damit wird es in Zukunft vorbei sein.

CSU in Existenznot

Die politisch wohl einschneidendste Änderung ist die, dass es künftig eine strikte Fünf-Prozent-Hürde geben wird. Dies stellt natürlich insbesondere für die nur in Bayern kandidierende CSU eine existentielle Bedrohung dar, die bei der letzten Bundestagswahl bundesweit gerade noch auf ein Ergebnis von 5,2 Prozent kam. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass die CSU bei der nächsten Bundestagswahl 40 Direktmandate gewinnt, aber trotzdem mit keinem einzigen Abgeordneten im Parlament vertreten sein wird.

Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, spricht deshalb mit Blick auf die Wahlrechtsreform von einem „Schurkenstück“ der Ampel. Allzu viel Mitleid muss man sicherlich nicht haben, gerade wenn man sich in Erinnerung ruft, wie machiavellistisch und unfair die CSU selbst in der Vergangenheit mit konservativen Oppositionsparteien wie der Bayernpartei oder den Republikanern umgesprungen ist. Andererseits ist es schon perfide, dass die Ampelparteien eine Wahlrechtsreform nutzen, um die letzte verbliebene nicht-linke Volkspartei in Deutschland zumindest versuchsweise zu eliminieren.

Hofschranzen statt Rebellen

Auch die Linke gerät durch die Wahlrechtsreform in jetzt noch größere Existenznöte. Sie blieb schon bei der letzten Bundestagswahl unter der Fünf-Prozent-Hürde und zog nur aufgrund der Grundmandatsregelung und drei gewonnenen Wahlkreisen in den Bundestag ein. Dies wäre nach der neuen Wahlrechtsregelung nicht mehr möglich. Das mag man aus politischen Opportunitätsgründen begrüßen, man sollte sich aber vor Augen halten, dass in Zukunft auch einer eventuell sich bildenden patriotischen Regionalpartei alle Chancen genommen werden, in den Bundestag einzuziehen.

Tatsächlich werden in Zukunft nur noch die angepasstesten und stromlinienförmigsten Hofschranzen der Parteiendiktatur den Bundestag bevölkern. Parteirebellen haben nicht einmal mehr die Chance, über ein Direktmandat einzuziehen, so wie das der konservative CDU-Politiker und Ex-VS-Chef Hans-Georg Maaßen 2021 im Wahlkreis Suhl immerhin noch versuchen konnte. Auch parteilose Direktkandidaten wie der Ex-AfD-Mann Robert Farle haben künftig keine Chance mehr, ins Parlament einzuziehen. Ihre Kandidatur wird zu einer in jedem Fall folgenlosen Formsache, die sie auch gleich bleiben lassen können.

Der Wähler als Stimmvieh

Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass die AfD diese Wahlrechtsreform nicht ablehnte, sondern sich bei der Abstimmung nur enthielt. Auch sie selbst zeigt immerhin gewisse Ansätze dazu, eine Regionalpartei zu werden. Sollte sie je unter die Fünf-Prozent-Hürde fallen, würden ihr auch eventuell in Thüringen oder Sachsen gewonnene Direktmandate nichts mehr bringen.

Der Wähler wird durch diese „Reform“ jedenfalls weiter entmündigt und weiter zum Stimmvieh herabgestuft, das nur noch irgendwelche in Hinterzimmern ausgekungelten Parteilisten abnicken darf. Man kann es nur als Hohn bezeichnen, dass die gleichen Parteien, die diese „Reform“ verbrochen haben, auch gerne mit dem Finger nach Ungarn oder Polen zeigen, um dort angebliche Demokratiedefizite festzustellen.

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