Meinung

Das „COMPACT“-Verbot macht Angst vor diesem Staat

Das „Compact“-Verbot macht Angst vor diesem Staat
Das Verbot von „Compact“ ist ein verheerendes Zeichen für den Zustand der Demokratie in Deutschland.

Die Bundesregierung zeigt, was sie von Demokratie und Vielfalt hält. Das Verbot von „COMPACT“ ist der bisher massivste Schritt auf dem Weg in die totale Diktatur. Was sich mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz abzeichnete, geht jetzt in die Schlussrunde.

von Jonas Aston

Das von Nancy Faeser geführte Innenministerium hat das Compact-Magazin und die dazugehörige Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Dies berichtet unter anderem die Welt.

In Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Innenministerium am Dienstagmorgen Hausdurchsuchungen vorgenommen. Das Innenministerium erhoffe sich hierdurch etwa Propagandamaterial zu finden, um Vorwürfe zu erhärten, dass Compact gegen die Verfassung agitiere. Neben Dokumenten und Daten soll dabei auch das Vermögen des Magazins beschlagnahmt werden. Zuvor hätte es Ermittlungen nach dem Vereinsgesetz gegeben, so die Welt.

Faeser verbietet eine GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes

Dies ist grundsätzlich erst einmal völlig unüblich. Laut Impressum handelt es sich bei dem Compact-Magazin um eine GmbH. Im Normalfall werden diese auf Grundlage des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts, des Gewerberechts, des Strafrechts oder des Kartellrechts verboten. Jedoch ist der Vereinsbegriff des Vereinsgesetzes an keine Rechtsform gebunden. Daher kann hierunter potenziell auch eine GmbH fallen. Dennoch ist der Vorgang einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.

Neben diesen formalen Kriterien muss das Verbot natürlich auch inhaltlich begründet sein. Und hier sieht es nach jetzigem Kenntnisstand äußerst dürftig aus. Ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz ist möglich, wenn sich die entsprechende Organisation gegen Strafgesetze