Seit Jahrzehnten wird der deutsche Inlandsgeheimdienst für politische Zwecke missbraucht – und im jüngsten „Kampf gegen Rechts“ lässt er die Maske der Neutralität fallen. Warum der Verfassungsschutz auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.
von Kurt Zach
Im Politikbetrieb ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Inhalt einer politischen Ware nicht dem Aufdruck auf der Verpackung entspricht. „Verfassungsschutz“: Das klingt honorig und respektabel. Wer kann schon etwas dagegen haben, die Verfassung zu schützen? Was aber, wenn die Verfassungssschützer gar nicht die Verfassung schützen, sondern ganz andere Interessen – etwa die der jeweils Mächtigen? Wer schützt dann die Verfassung vor den Verfassungsschützern?
Der erste Etikettenschwindel besteht in dem bewußt gepflegten Mißverständnis, bei den Bundes- oder Landesämtern für Verfassungsschutz handele es sich um unabhängige, allein der objektiven Sacheinschätzung verpflichtete Institutionen. Das sind sie mitnichten. Es sind politische Behörden, den jeweiligen Innenministerien unterstellt. Ihre Chefs sind politische Beamte. Wenn sie nicht parieren, können sie von ihren Dienstherren, den Bundes- oder Landesinnenministern, gefeuert werden. Die Versuchung der politischen Instrumentalisierung ist damit systemimmanent angelegt. Daß die Mächtigen dieser Versuchung erliegen, ist eher die Regel als die Ausnahme.
Ein Fremdkörper im Verfassungsstaat
Staatsrechtlich und demokratietheoretisch ist der „Verfassungsschutz“ ein Fremdkörper im Verfassungsstaat – ein deutscher Sonderweg. Ein vergleichbares Konstrukt gibt es in keiner anderen westlichen Demokratie. Klassische Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes sind üblicherweise Spionage- oder Terrorabwehr. Daß ein Inlandsgeheimdienst die eigenen Bürger oder gar die Opposition ganz offiziell und legal ausspähen darf, ist in gewachsenen, gefestigten Demokratien undenkbar.
Der Sonderweg eines „Verfassungsschutz“ genannten Geheimdienstes, der über extremistische Umtriebe zu wachen hat, ist ein Produkt des Mißtrauens gegenüber den eigenen Bürgern, über das eingefleischte Demokraten wie die Schweizer immer wieder ungläubig den Kopf schütteln. Dieses Mißtrauen entspringt der spezifisch bundesrepublikanischen Philosophie, die „Konstruktionsfehler“, denen man das Scheitern der Weimarer Demokratie anlastet, um jeden Preis zu vermeiden. Das daraus abgeleitete Konzept der „wehrhaften Demokratie“ ist zwangsläufig auch eine bevormundende Demokratie.
Der Widerspruch war den Gründern der bundesrepublikanischen Institutionen durchaus noch bewußt. Ein Inlandsgeheimdienst, der sich mit der Bewertung der Gesinnungen und politischen Einstellungen von Bürgern und Parteien befassen darf, hat einen autoritären Beigeschmack. Um ihn von Geheimpoliz










