Deutschland

Korrumpierte Justiz: Bundesverfassungsgericht – „Im Namen von SPD, CDU und Grünen“

Korrumpierte Justiz: Bundesverfassungsgericht – „Im Namen von SPD, CDU und Grünen“
Dicke Freunde: Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident im Saarland und Annegret Kramp-Karrenbauer, amtierende CDU-Vorsitzende

Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig, sie ist nicht frei von politischer Einflussnahme. Die sich immer wiederholenden Verlautbarungen über eine angeblich unabhängige Justiz, über eine dritte Gewalt neben der Legislative und Exekutive – diese Behauptungen sind schlicht falsch. Die Berliner Parteien haben sich längst die Justiz einverleibt.

von Stefan Schubert

Während in allen west- und mitteleuropäischen Staaten (außer Österreich) die Justiz wirklich selbstständig ist, hängt sie in Deutschland am Tropf der Politik. Die Etats werden von den jeweiligen Justizministern aufgestellt. Und wie heißt es so treffend: »Wer zahlt, bestimmt die Musik.« Dieses verheerende Zeugnis über den Zustand der deutschen Justiz stellt dabei nicht einmal der Autor dieser Zeilen aus, sondern Jens Gnisa, seines Zeichens Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. In der Einleitung seines Buches »Das Ende der Gerechtigkeit – Ein Richter schlägt Alarm« bringt er bereits auf den ersten Seiten die rosafarbenen Seifenblasen des Mainstreams zum Platzen. Wörtlich heißt es dort: »In Deutschland aber steht die Justiz … mit einem Bein im Lager der Politik. Denn ihr Etat wird vom Justizminister aufgestellt, und dieser Politiker mit parteipolitischen Interessen besitzt damit ein wichtiges Druckmittel, um die Ausübung des Rechts zu beschneiden.« Auch zum millionenfachen Missbrauch des Asylrechts wählt der Richter klare Worte. So erinnert er daran, dass Asyl nicht nur zeitlich, sondern auch vom Rechtskreis her eingeschränkt ist.

Regierung verstößt gegen das Grundgesetz

Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention können nur Personen Schutz genießen, die in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politische Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Kein anderer Grund rechtfertigt nach dem Grundgesetz ein Asyl in Deutschland: weder Krieg, noch Armut, weder Hungersnöte noch Naturkatastrophen, auch keine verschmutzten Flüchtlingslager in Jordanien und ganz bestimmt keine Perspektivlosigkeit. Darüber hinaus existiert noch der »subsidiäre Schutz«, worunter nach Vorgabe der Politik syrische Bürgerkriegsflüchtlinge fallen, obwohl sie zum Teil zuvor seit Jahren in Flüchtlingslagern in Sicherheit gelebt und ein halbes Dutzend sichere Drittstaaten vor ihrer Einreise nach Deutschland durchquert haben. Eine weitreichende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet jedoch den Staat, jedem Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, Sozialhilfe zu zahlen. Dies gilt auch bei Ausländern, die mit ihrer illegalen Einreise eine Straftat begangen haben und keinerlei Aufenthaltsrecht besitzen. Dieses höchst umstrittene Urteil hat eine immense Sogwirkung in der halben Welt ausgelöst: Aus Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten und bis aus Pakistan und Afghanistan strömen nun illegale Einwanderer nach Deutschland und erhalten Sozialhilfe und zusätzliche Leistungen aus den sozialen Kassen. Wie konnte das oberste deutsche Verfassungsgericht so ein katastrophales Urteil fällen? Warum stoppt der eigentliche Hüter des deutschen Grundgesetzes nicht die eindeutig grundgesetzwidrige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung?

Korrumpierte Justiz: Bundesverfassungsgericht – „Im Namen von SPD, CDU und Grünen“
Nur eines von vielen Beispielen: Ausgerechnet der langjährige CDU-Ministerpräsident Peter Müller hatte beim Bundesverfassungsgericht über Wahlprüfungsbeschwerden in Unions-geführten Bundesländern zu entscheiden.

Ein Blick auf die Ernennungsgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts offenbart den Grad der politischen Einflussnahme auf Karlsruhe. Die eine Hälfte der sechzehn Verfassungsrichter wird vom Bundestag und die andere Hälfte vom Bundesrat gewählt. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, und für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, was in der Praxis eine Allparteienkungelei auslöst. Der Bundesminister der Justiz führt dazu eine Liste von »geeigneten« Kandidaten, sprich Juristen mit dem richtigen Parteibuch. Zudem hieß der Justizminister der letzten Jahre bekanntermaßen Heiko Maas. Die Wahl eines Verfassungsrichters ist demnach genauso demokratisch wie die Kungelei zur Ernennung eines bequemen Bundespräsidenten hinter verschlossenen Türen oder die Auswahl eines genehmen Intendanten bei ARD und ZDF.

Bundesverfassungsgericht jetzt grün

Das Bundesverfassungsgericht steht jetzt davor, eine rot-grüne Mehrheit zu erhalten. Die sowieso schon bedenkliche Rechtsprechung der letzten Jahre droht nun vollends nach links zu kippen. Selbst die Süddeutsche Zeitung warnt vor dieser rot-grünen Dominanz. »Karlsruhe droht der Verlust des Gleichgewichts«, ist der Artikel überschrieben. Dort steht: »Dieses Gleichgewicht droht nun zu kippen, weil einem CDUnahen Richter ein Kandidat der Grünen folgen soll.« Weiter heißt es zur Nachfolge des ausscheidenden Richters Eichberger: »Eichberger war ein Kandidat der CDU; als Nachfolger wird ein Kandidat der Grünen gehandelt, Claudio Nedden-Boeger, Richter am Bundesgerichtshof. Anders ausgedrückt: Ein Schwarzer scheidet aus, ein Grüner rückt ein.«

Dort steht es schwarz auf weiß. Der Autor dieser Zeilen ist kein Freund des Zitierens aus Zeitungsartikeln, aber wenn selbst den regierungskonformen Leitmedien die linke Dominanz des Bundesverfassungsgerichts zu weit geht, dann sollten bei allen Bürgern die Warnsirenen aufheulen. Im ersten Senat sitzen nach der erwarteten Personalentscheidung künftig zwei CDU-Richter, drei von der SPD, zwei von den Grünen und ein FDP-Mann. Wobei man nach 12 Jahren Merkel- Regierung die CDU-Richter auch bei den Grünen mitzählen könnte.

Der Richterspruch »Im Namen des Volkes« hört sich vor diesem Hintergrund wie eine Verhöhnung des Volkes an. Die Formel sollte bezeugen, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Artikel 20 GG vom Volk ausgeht. Dieses Prinzip der Volkssouveränität wird durch die Parteienkungelei am Verfassungsgericht vollkommen ausgehebelt. Treffenderweise müsste man den Richterspruch den Realitäten anpassen und folgendermaßen ändern: Das Urteil ergeht »im Namen von CDU, SPD und Grünen«.

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