Der gläserne Bürger wird in der BRD langsam aber sicher zur Realität. In Merkels Schnüffelstaat werden immer mehr Konten ahnungsloser Einwohner durchleuchtet. Damit nimmt die totale Überwachung, insbesondere von unliebsamen Zeitgenossen, immer schärfere Züge an. Seit 2005 sind die Kontoabfragen um sage und schreibe 7.800 Prozent gestiegen und die Tendenz hält an.
von Adrian Fleischer
Was George Orwell in seinem Roman 1984 einst prognostizierte, das wird heute Stück für Stück zur Realität. Die Staaten der Europäischen Union, allen voran die BRD, entwickeln sich immer mehr zu totalitären Regimen, in denen der Bürger nichts weiter als ein Arbeitssklave ist. In diesem Zusammenhang nimmt auch die Überwachung der Bevölkerung immer weiter zu.
Deutlich wird dies auch an der intensiven Durchleuchtung unserer Konten. Seit 2005 ist die Anzahl der Kontoabfragen durch das Bundeszentralamt für Steuern um unglaubliche 7.800 Prozent gestiegen. Diese Zahlen lassen sich weder nachvollziehbar begründen, noch lassen sie einen Zweifel offen, ob sich die BRD immer mehr zu einem aggressiven Überwachungsstaat entwickelt.
Wegbereiter für derartige Eingriffe in die Bürgerrechte war – wen wundert es? – die rot-grüne Bundesregierung unter dem Sozialdemokraten Gerhard Schröder. Mit Hans Eichel (ebenfalls SPD) im Finanzministerium wurde im Jahre 2003 das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ auf den Weg gebracht. Dieses erlaubt es den Finanzbehörden, Kontoabfragen zu starten, wenn diese zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse eines Bürgers für notwendig erachtet werden.
Mit Steuerehrlichkeit, wie es der Name des Gesetzes vorgibt, hat das Ganze natürlich herzlich wenig zu tun. Vielmehr dient es zur Kontrolle und Überwachung. Im § 93 Abs. 7 der Abgabenordnung findet sich passender Weise direkt die vorsätzlich schwammig formulierte Rechtsgrundlage für derartige staatliche Schnüffelaktionen. Demnach ist eine Kontoabfrage etwa dann zulässig, wenn sie dazu dient, die Einkünfte eines Steuerpflichtigen festzustellen oder die Festsetzung von Bundessteuern zu ermöglichen.
Doch weil dies den Herrschenden in der BRD noch nicht ausreichte, wurden die Befugnisse für Kontoabfragen im Jahre 2013 noch erweitert. Seitdem dürfen auch Gerichtsvollzieher Konten von Bürgern durchleuchten lassen, selbst wenn es nur um wenige Hundert Euro geht. Sie sind mit 69,8 Prozent aller Abfragen die Hauptschnüffler, gefolgt von Mitarbeitern in den Finanzbehörden, die für 13,6 Prozent der Schnüffelattacken auf Privat- und Geschäftskonten verantwortlich sind.
Eine Kontoabfrage liefert die sogenannten Stammdaten, die Banken über i








