Im Kampf gegen Rechts zündet die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die nächste Eskalationsstufe. Grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaats, das Bankgeheimnis, das Steuergeheimnis und die Unschuldsvermutung sollen aufgeweicht werden. Stattdessen will das Innenministerium den Schnüffelstaat etablieren.
von Jonas Aston
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“, so lautet der Titel eines vom Innenministerium kürzlich herausgegebenen Dokuments. Insgesamt 13 Kernpunkte werden in dem Dokument aufgeführt. Faeser umreißt hier, wie sie künftig gegen „rechts“ vorgehen will. Werden ihre Pläne Realität, dann wird die Unschuldsvermutung begraben. Im Kampf gegen Rechts will man nichts weniger als die Herrschaft des Verdachts begründen.
Besondere Brisanz enthält Punkt 3 des Maßnahmenbündels („Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“). „Rechtsextremistische Netzwerke leben auch von Geld“, heißt es in dem Papier. Aus diesem Grund müsse man sich einen umfassenden Überblick über ihre „Finanzierungsstrukturen“ verschaffen. Nur so könne man die rechtsextremen Netzwerke „zerschlagen“. Auch wie dieses Ziel erreicht werden soll, ist in dem Dokument aufgeführt. Hierzu heißt es zunächst harmlos, dass „Verfahren entbürokratisiert werden“ sollen. Vor allem plant das Innenministerium jedoch eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes – mit einschneidenden Folgen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Bank- und Steuergeheimnis. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf dieses umgangen werden. In aller Regel geht es hier um Fälle der Terrorismusfinanzierung oder um Geldwäsche. Solche Auskünfte können jedoch auch bei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ersucht werden. Grundlage dafür ist eben jenes Bundesverfassungsschutzgesetz. Auf dieser Grundlage können jetzt schon Banken zur Auskunft von Kontodaten verpflichtet werden. Zudem können etwa Telekommunikationsanbieter aufgefordert werden, Daten über Personen herauszugeben. Darauf aufbauend können regelmäßig ganze Bewegungsprofile erstellt werden.
Der Blick ins Bankkonto
Solche Auskünfte sind jedoch mit sehr hohen Hürden versehen. Der betreffenden Person muss bisher ein Gewalt- oder Verhetzungsmerkmal nachgewiesen werden. Man muss also, entweder selbst Gewalt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung anwenden bzw. unmittelbar davorstehen oder zu Gewalt aufrufen. Diese Grundsätze werden mit der neuen Reform angegriffen. Die hohen Hürden sollen abgeschafft werden, stattdessen soll auf das Merkmal des „Gefährdungspotenzials“ abgestellt werden.
Anders als die relativ klaren Begriffe der Verhetzung und der Gewalt ist der Begriff des „Gefährdungspotenzials“ vage. Auf Anfrage erklärte das Innenministerium, dass sich das Gefährdungspotenzial „insgesamt aus modus operandi, Ak










