In Düsseldorf begann am Dienstag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande. Fast 150 Unterstützer sorgten für entsprechende Stimmung im Saal. Dabei wurden die Angeklagten lautstark bejubelt. Ihre Verteidiger bekamen immer wieder Szenenapplaus.
von Peter Hemmelrath
Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) begann am Dienstagvormittag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 24 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Dass die Karlsruher Behörde die Anklage vor dem OLG Düsseldorf erhoben hatte, war darin begründet, dass sich zwei der Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen gestellt hatten.
Der Prozess begann mit mehr als einer Stunde Verspätung. Grund waren ein im Stau stehender Angeklagter sowie die Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich, die aufgrund des großen Andrangs insgesamt fast drei Stunden in Anspruch genommen hatten. Als die Verhandlung endlich begonnen hatte, sorgten fast 150 Unterstützer der Angeklagten dafür, dass der Saal 1 des OLG-Hochsicherheitstraktes bis zum letzten Platz besetzt war. Nicht wenige der Zuschauer trugen einen Mund-Nase-Schutz.
Dabei entwickelte sich schnell eine Stimmung, die mehr an ein Fußballstadion oder eine Konzertbühne als an einen Gerichtssaal erinnerte: „Free all Antifas”, skandierten die Zuschauer immer wieder. „Ihr seid nicht allein.” Wenn ein Angeklagter in den Saal geführt wurde, machten viele Zuschauer eine „Welle”. Andere winkten den Angeklagten zu oder begrüßten sie mit stehendem Beifall. Auch Kusshände wurden den Angeklagten zugeworfen. Fast alle Angeklagten winkten gut gelaunt zurück. „Es ist mir schon klar, dass hier vorne in der ersten Reihe nur Lichtgestalten sitzen”, merkte der Vorsitzende Richter ironisch an, ließ das Publikum aber gewähren. Gleichzeitig fand vor dem von einem großen Polizeiaufgebot bewachten Gebäude eine Antifa-Kundgebung statt, bei der Schilder mit Aufschriften wie „Antifaschismus ist notwendig” zu sehen waren.
„Alle zusammen gegen den Faschismus!”
Nachdem die Sitzung eröffnet war, musste zunächst erörtert werden, ob der Prozess überhaupt öffentlich stattfinden soll. Da vier der Angeklagten zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren und damit juristisch als sogenannte Heranwachsende zu sehen sind, wäre ein Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gewesen. In mehreren Wortmeldungen wurde darauf hingewiesen, dass die von den Behörden als „Antifa Ost” bezeichnete Hammerbande in den USA als Terror-Organisation gelistet ist und die öffentliche Bekanntgabe von Details zu den Angeklagten für diese mit Nachteilen aufgrund Sanktionen der USA verbunden sein könnte. „Es ist schwer einzuschätzen, wie die Trump-Administration mit diesen besonders schutzbedürftigen persönlichen Daten umgeht”, hieß es etwa.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft sahen jedoch keinen Grund für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Verteidiger betonte, dass die Öffentlichkeit bei diesem Prozess für seine Mandantin „wichtig und wünschenswert” sei. Nach einer rund 40-minütigen Beratungspause teilte der Vorsitzende des Strafsenats mit, dass der Prozess erst einmal öffentlich geführt werde, eine andere Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht ausgeschlossen sei.
Die Unterstützer der Angeklagten nutzten die Beratungspause zu ihrer bereits zweiten Pressekonferenz an diesem Tag. Dabei wurde erneut eine Erklärung der Angeklagten verlesen, die bereits am Samstag von der taz veröffentlicht wurde. Die Eltern einer Angeklagten kritisierten erneut, dass der Prozess in Düsseldorf und damit in „unzumutbarer Entfernung von ihrem Wohnort” geführt werde. Gleichzeitig räumten sie jedoch ein, froh darüber zu sein, dass die Verhandlung in Deutschland und nicht in Ungarn stattfindet. „Wir stehen an der Seite unserer Kinder”, bekräftigte die Mutter der Angeklagten. „Maja T. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Alle zusammen gegen den Faschismus!”
Eine andere Unterstützerin nutzte die Pressekonferenz, um Solidarität auch für „kapitalismuskritische” Aktivisten sowie die der „Klimagerechtigkeitsbewegung” zu fordern. Auf die konkreten Anklagevorwürfe wurde jedoch, ebenso wie bereits in der Erklärung der Angeklagten, von niemandem eingegangen. Stattdessen wurden auf den Holocaust und die gegenwärtige politische Situation verwiesen. „Wir sehen eine neue Rechte am Werk. Wir stehen solidarisch an der Seite der Antifaschistinnen und Antifaschisten und werden diesen Prozess kritisch begleiten”, kündigte eine weitere Unterstützerin an.
Angriffe, teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer
Im Saal ging es nach der Beratungspause mit dem Verlesen des Anklagesatzes weiter. In der rund einstündigen Verlesung wurde den Angeklagten vorgeworfen, sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt zu haben. Unter anderem soll Emilie D. mit fünf anderen Personen am 23. April 2022 einen Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt begangen haben, in dem auch Produkte der bei Rechtsextremisten beliebten Marke „Thor Steinar” verkauft werden. Dabei habe sie der Verkäuferin rund 15 Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper versetzt, eine Mittäterin habe mit einem Teleskop-Schlagstock auf die Frau eingeschlagen und weitere Beteiligte hätten Buttersäure und Pfefferspray gezielt auf die Verkäuferin versprüht. In dem Ladenlokal sei ein Sachschaden von mehr als 65.000 Euro entstanden. Die Verkäuferin, die in diesem Prozess als Nebenklägerin auftritt, sei bis Oktober 2022 arbeitsunfähig gewesen. Außerdem sei sie durch die brutale Attacke „in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt” und habe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.
Die Staatsanwälte hoben dabei auch die politische Motivation der Angeklagten hervor, die aus Sicht der Bundesanwaltschaft „in der Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats, insbesondere der Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols” bestehe. Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit einem Treffen europäischer Rechtsextremisten und Neo-Nazis vom 9. bis 11. Februar 2023 in Budapest stattgefunden haben. Dabei seien verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten deren Tod in Kauf genommen haben.
In einem als „Opening Statement” bezeichneten Eröffnungsplädoyer widersprachen die Verteidiger jedoch sofort. „Die Bundesanwaltschaft schießt mit dieser Anklage weit über das Ziel hinaus”, wetterte einer der Anwälte von Paula P. „Hier wurde das Narrativ der Gefährlichkeit durch die Sicherheitsbehörden propagandistisch ausgenutzt und von den Medien dankbar aufgegriffen.” Ein anderer Verteidiger beklagte: „Hier wurde ein Narrativ benutzt, um dem militanten Antifaschismus Legitimation und politische Inhalte abzusprechen.”
Szenenapplaus aus dem Publikum
Auf die konkreten Tatvorwürfe ging keiner der Verteidiger ein. Einer behauptete jedoch, „dass militanter Antifaschismus gerade nicht darauf abzielt, Nazis zu töten”. Die Anklage der Bundesanwaltschaft bestehe aus „politischen Vorwürfen”, da „einzelne Tatbestände vor einem Amtsgericht besser aufgehoben sind als hier im Hochsicherheitstrakt”. Ein Anwalt forderte „die Trennung zwischen konkreten Tatvorwürfen und der politischen Zuschreibung”. Immer wieder bekamen die sich abwechselnden Verteidiger für ihre Ausführungen Szenenapplaus aus dem Publikum.
Ein Anwalt beklagte die „völlig überzogene Strafverfolgung”, die aber „von Viktor Orban über Donald Trump bis hin zur AfD und den rechten Hetzmedien gefallen würde”. Mehrfach trugen Verteidiger vor, die „Körperverletzungsvorwürfe” seien „bei einem Amts- oder Jugendgericht besser aufgehoben als bei einem Oberlandesgericht”. Ein Verteidiger kritisierte, „der Hochsicherheitstrakt mit Hubschrauberlandeplatz würde Gefährlichkeit suggerieren”.
Gegen 15 Uhr endete der erste Verhandlungstag. Grund war, dass ein Verteidiger beklagt hatte, seine Mandantin könnte der Verhandlung aufgrund ihrer langen Dauer ohne längere Mittagspause nicht mehr folgen. Der Senatsvorsitzende aber nutzte die Situation, um die Sitzung gleich ganz zu beenden. Daraufhin wurden die Angeklagten unter dem Jubel und Beifall der Zuschauer sowie Sprechchören wie „Oury Jalloh, das war Mord, Widerstand an jedem Ort” wieder aus dem Saal geführt. Der Rest des „Opening Statements” soll am kommenden Dienstag vorgetragen werden. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt.
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