Die aktuellen Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien werfen einige eklatante Fragen auf. Beispielsweise: Gibt es hierzulande überhaupt noch gewählte Volksvertreter, denen es nicht darum geht, sich möglichst schnell die eigenen Taschen vollzustopfen?
von Michael Klein
Rechenschaftsberichte von Parteien faszinieren uns schon länger, und das nicht nur, weil sie keinerlei Ansprüchen an Standards der Rechnungslegung genügen, wie sie z.B. in den International Accounting Standards für Unternehmen in der EU vorgeschrieben sind. Und das obwohl vor allem deutsche Parteien Unternehmen darstellen, für die man die Ansicht, dass sie zum Zwecke der Gewinnerzielung betrieben werden, recht gut argumentieren kann.
Aber das soll uns hier nicht weiter beschäftigen, denn wir sind bei der Analyse der neuen Rechenschaftsberichte der Parteien auf eine Besonderheit gestoßen, die wir nicht erklären können, wenn wir nicht politische Korruption, Betrug zu Lasten von Steuerzahlern usw. annehmen wollen. Und wollen wir das? Um die Brisanz dessen, was wir hier berichten, zu verstehen, ist es notwendig, ein paar Eigenarten der Parteienfinanzierung in Deutschland zu kennen:
- Parteien haben über ihre Vertretung in den Parlamenten dafür gesorgt, dass sie in großzügiger Weise aus den Taschen von Steuerzahlern finanziert werden.
- Weil das Bundesverfassungsgericht des öfteren dem Selbstbedienungstreiben der Parteien nicht mehr zusehen wollte und entsprechend einen Riegel vorgeschoben hat (was dazu geführt hat, dass die Bundestagsparteien nun eigene Stiftungen über die Hintertür finanzieren), geben sich die Bundestagsparteien den Anschein der “Accountabilität”, in dem sie regelmäßige Rechenschaftsberichte veröffentlichen, in denen, wie gesagt, all das, was einen Rechenschaftsbericht eigentlich auszeichnet, vom detaillierten Nachweis der Mittelverwendung bis zu einer “Konzernrechnungslegung”, also einer umfassenden Darlegung der finanziellen Beteiligungen, fehlt. Aber, wie gesagt, es geht um den Schein, nicht um die Wirklichkeit.
- Ein besonderer Klotz im Selbstbereicherungsgetriebe der Parteien ist das Diktum aus Karlsruhe, nach dem die Höhe der staatlichen Zuwendungen an die Parteien die Höhe der Eigeneinnahmen der Parteien NICHT überschreiten darf. Damit das nicht leicht geschehen kann, ist es Parteien erlaubt, so ziemlich alles, was sie einnehmen als “selbsterwirtschaftete Einnahmen” zu verbuchen, das umfasst Spenden, Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus sonstigem Vermögen, Einnahmen aus Veranstaltungen, usw. Für alle, die sich für Korruption interessieren, ist der Hebel, den Parteien hier einsetzen können, von Interesse, denn mit der Höhe der von ihnen verbuchten “selbsterwirtschafteten Einnahmen” können sie direkt auf die Höhe der staatlichen Zuwendungen Einfluss nehmen, bzw. durch eine entsprechende ANPASSUNG ihrer “selbsterwirtschafteten Einnahmen” können sie sicherstellen, dass staatliche Zuwendungen, die an eine Obergrenze gebunden sind, auch in jedem Jahr bis zu dieser Obergrenzen vollständig ausgeschöpft werden. Eine geradezu paradisiesche Regelung für alle politisch Korrupten, denn die Höhe der Einnahmen der Parteien, so regelt § 24 Absatz 4 Nummer 1 bis 7 des Parteiengesetzes, szellt die Basis für die Berechnung der relativen Obergrenze der staatlichen Zuwendungen an die Parteien dar. Kurz: Je höher die “selbsterwirtschafteten Einnahmen” der Parteien, desto mehr Geld wird Steuerzahlern genommen und Parteien zugesteckt.
- Die Obergrenze der Parteienfinanzierung, quasi der Jackpot für das Jahr 2020 beträgt 197.482.200 Euro.
- Die Obergrenze stellt sicher, dass die “Ansprüche”, die die Vertreter von Parteien den Parteien, deren Mitglied sie sind, gewährt haben, dem genügen, was den Parteien aufgrund der beiden Partei-Geldmaschinen, die in § 24 des Parteiengesetzes zu finden sind, angeblich zusteht.
- Dort steht, dass Parteien (die anspruchsberechtigt sind) für jede errungene Stimme bei Bundes- o








