Der Messermörder von Würzburg soll „schuldunfähig“ sein? Deutschland muss schnell aufwachen: Denn radikalisiere, psychisch gestörte Islamisten produzieren mitnichten Einzelfälle, sondern den neuen Normalfall. Dass sich daraus auch eine veränderte Terrorsituation ergibt, scheinen die verantwortlichen Behörden völlig zu verkennen.
von Zara Riffler
Die Bilder werden Deutschland niemals loslassen: Im Juni 2021 griff ein Mann, barfuß und eine FFP2-Maske tragend, mehrere Menschen mit einem Messer an. Seine Opfer waren überwiegend Frauen, drei von ihnen starben. Gezielt stach er in den Hals, Nacken und Rücken seiner Opfer ein und rief den Schlachtruf „Allahu Akbar“ (Gott ist größer!). Hätten mutige Passanten und Polizisten den Täter nicht gestoppt, wären noch mehr Menschen verletzt worden oder gestorben. Dass der Täter Abdirahman Jibril A. nun „schuldunfähig“ sein soll, ist für Opfer, Angehörige und Bürger nur schwer begreiflich.
Doch nicht wir Bürger entscheiden in unserem Rechtsstaat darüber, sondern unsere Justiz. Die Strafverfolger müssen der Frage nachgehen, ob A. während der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war. Es ist vollkommen richtig, dieser Frage nachzugehen. Aber wenn der deutsche Rechtsstaat immer nur über ein „Entweder-oder“ entscheidet, dann ist dies fatal: Täter können psychisch krank und radikalisiert sein. Beide Motive sind gleichzeitig möglich. Wenn aber das Wort „schuldunfähig“ fällt, überschattet das jedwedes extremistisches Motiv.
Der Rechtsstaat muss einsehen, dass sich der Terror gewandelt hat. In Frankreich ist zu beobachten, wie sich der Terror von organisierten Gruppen zu Einzeltätern verlagerte, die augenscheinlich immer öfter psychisch krank oder anfällig dafür sind. Die neue Terrorsituation sieht in Wirklichkeit so aus, dass die islamistische Ideologie es gezielt auf psychisch instabile Menschen abgesehen hat. Es ist voraussehbar, dass künftig mehr „schuldunfähige“ Menschen, die psychisch schwer erkrankt sind, islamistische Attentate begehen werden.
„Schuldunfähig“ bedeutet für die Ermittler nicht „unschuldig“
Zwei Sachverständige im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft kamen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass A. während der Tat „schuldunfähig“ gewesen sei. Er habe sich in einem Wahnzustand befunden, wodurch er als Mensch außer Kontrolle war. So gibt es Zeugenberichte, wonach Abdirahman A. am Tattag versucht habe, mit Vögeln zu reden. Doch was ist mit den Zeugenberichten, die den Täter „Allahu Akbar“ rufen gehört haben?
In einer Mitteilung des bayrischen Landeskriminalamts wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die „Schuldunfähigkeit“ nicht bedeutet, das er unschuldig ist – als seien selbst die Ermittler mit dem Gutachtenergebnis nicht einverstanden: „Dies bedeutet nicht, dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen oder er unschuldig ist. Er befindet sich weiterhin in Haft, ist jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.“
Viele offene Fragen, die geklärt werden müssen
Es bleiben zum jetzigen Zeitpunkt viele Fragen offen, denen Ermittler und Staatsanwaltschaft nachgehen. Mittlerweile ist A. aufgrund einer Medikation wieder bei Sinnen, sodass er vernommen werden kann. Bereits am 30. September soll dies durch die Generalstaatsanwaltschaft München erfolgt sein, wobei er „seinen Tatablauf detailliert schildern“ konnte. Schon hier wird man stutzig: Weshalb konnte er sich trotz seines Wahnzustandes detailliert an seine Mordtaten erinnern? Doch tatsächlich ist dies trotz Wahnzustand möglich.
Für seinen Wahn spricht beispielsweise auch, dass er am Tattag im Krankenhaus nicht vernommen werden konnte. Er war nicht fähig, mit den Ermittlern zu sprechen, sondern hat nur vor sich hin gestammelt – doch genau unter diesen daher gestammelten Wörtern fiel das Wort „Dschihad“. Auch habe er am Krankenhausbett zu „Allah“ gebetet. Zudem soll A. am selben Tag eine SMS an seine Mutter verschickt haben, einem Abschiedsbrief gleich, in welcher die Rede davon war, dass man sich im „Paradies“ wiedersehen würde. Wie passt das alles zusammen? Lässt sich das nur mit einem „Wahn“ erklären? Fällt durch das Wort „Wahn“ automatisch das Motiv des Extremismus weg?
Einerseits wirkt die Tat insgesamt islamistisch motiviert: Er ging gezielt auf Frauen los, zielte auf ihre Hals und Nacken, wie es von anderen islamistischen Attentaten – etwa in Rambouillet 2021 – bekannt ist; er rief „Allahu Akbar“, betete nach der Tat zu „Allah“, sprach das Wort „Dschihad“ aus, schrieb seiner Mutter vor der Tat indirekt, dass er ins Paradies komme – was alles nach einem geplanten Märtyrertod aussehen könnte. Andererseits gibt es von renommierten Sachverständigen festgestellte psychische Störungen, die schon vor seiner Tat existierten: Zweimal war A. kurzzeitig in der Psychiatrie, das letzte Mal einen Monat vor der Tat. Allerdings gingen auch damals die Ärzte fataler Weise davon aus, dass er keine „Selbst- oder Fremdgefährdung“ darstellt. Wie schnell muss sich sein psychischer Zustand also seitdem verschlechtert haben?
Doch wie so oft spielte auch hier Behördenversagen eine zentrale Rolle. Unzählige Male sind Sozi









